Antrag auf Behindertenpass und Parkausweis wird einfacher

Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sollen von einer Vereinfachung bei der Beantragung des Behindertenpasses sowie des Parkausweises (gemäß Paragraf 29b der Straßenverkehrsordnung) profitieren, indem die Antragstellenden künftig kein eigenes Lichtbild mehr beilegen müssen. Rund 70.000 sind laut Aussendung des Sozialministeriums vom Dienstag jährlich von der Gesetzesänderung betroffen.
Erleichterung für Menschen mit Behinderung
Dies ist durch eine Änderung des Bundesbehindertengesetzes (BBG) möglich, die den Zugriff auf Lichtbilder in bereits bestehenden Datenbanken wie etwa dem Passregister erlaubt. Ist dort ein aktuelles Foto vorhanden, wird es automatisch für den Antrag verwendet. Die Verarbeitung der Lichtbilder erfolge unter strenger Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), hieß es.
(APA/Red)
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