Anrainerparken in Wien: Volksanwaltschaft prüft Zulässigkeit

Seit Dezember ist es Betrieben und sozialen Diensten möglich, die Anrainerparkplätze von 8 bis 16 Uhr zu nutzen. Dies stößt aber auf heftige Kritik. Nun wandte sich der 8. Bezirk Josefstadt als Hauptbeschwerdeführer an die Volksanwaltschaft.
Dieser wird sich nun in den nächsten Wochen mit der Verordnung befassen und in zwei bis drei Wochen ein Ergebnis präsentieren. Sollte die neue Anrainerordnung nicht zulässig sein, wird dies an den Verfassungsgerichtshof weiter geleitet.
(Red)
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