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Anpassungen bei Hundeverordnung

Anpassungen bei der Verordnung betreffend „Hundehaltung“: Mit Beschluss der Stadtvertretung Feldkirch vom 4. Oktober 2016 wurde eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen, die die Hundehaltung in Feldkirch regelt. Damit sollen Missstände vermieden und Rahmenbedingungen für ein konfliktfreies Miteinander von Hundehaltern und Nichthundehaltern geschaffen werden.

Es wurden insbesondere Orte beziehungsweise Zonen definiert, in denen Hunde sich nicht aufhalten dürfen, an der kurzen oder virtuellen Leine zu führen sind.
Im Zuge der Umsetzung dieser Verordnung wurden nochmals Gespräche mit Vertretern von Hundehaltern, Jagd, Forst, Fischerei, Tierschutz, Hundeexperten und der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch geführt. Als Ergebnis wurde vorgeschlagen, die Verordnung zu ergänzen beziehungsweise anzupassen. Die Stadtvertretung hat diese Änderungen in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen.

Erleichterungen für Hundehalter mit „Hundeführerschein“

In der Stadt Feldkirch sind Hunde laut Verordnung in bestimmten Zonen an der kurzen Leine zu führen. Künftig können Hundehalter mit einer entsprechenden Ausbildung ihren Hund in diesen Zonen an der virtuellen Leine führen. Bei einer Kontrolle müssen die Hundehalter die bestandene Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil und Verhaltenstest sowie den Sachkundenachweis für Hundehalter vorweisen. Zudem muss alle drei Jahre ein Nachweis für den Besuch weiterer Kurse in der Hundeschule bzw. bei Hundetrainern erbracht werden. Für alle anderen Hundebesitzer bleibt die Leinenpflicht in diesen Gebieten bestehen. Diese Ausnahme für „Hundeführerschein“-Besitzer bezieht sich nicht auf Naturschutzgebiete, bewaldete Flächen sowie den Bereich des Reichenfeldes.

Quelle: Stadt Feldkirch/Podgornik

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