Anpassung in den Spitälern für Besuche und Begleitpersonen

Insgesamt werden derzeit 16 COVID-19-Patient:innen in den Krankenhäusern stationär behandelt, fünf davon intensivmedizinisch. Am 19. Juli waren die Vorarlberger Spitäler zuletzt Corona-frei. Es lässt sich nur schwer voraussagen, wie sich das Infektionsgeschehen im Herbst weiterentwickeln wird.
Verschärfte Schutzmaßnahmen
Nachdem die Infektionen steigen und vermehrt asymptomatische Patient:innen aufgenommen werden, die positiv getestet werden, verschärfen die Spitäler die Schutzmaßnahmen: Ab Montag, den 6. September, müssen Mitarbeitende im Patient:innen-Kontakt sowie alle Besucher:innen und Begleitpersonen wieder durchgängig verpflichtend die FFP2-Masken tragen. Die geltende Besucher:innen-Regelung (1 Patient:in 2 Besucher:innen 1x täglich 1 Stunde) bleibt bestehen.
Zudem gilt weiterhin der Grundsatz: „Getestet, genesen oder geimpft“. Ein aktuell gültiger, behördlich erfasster, negativer SARS-CoV2-Test ist ab einem Alter von zwölf Jahren bei Betreten des Krankenhauses vorzulegen und für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden („Wohnzimmer-Test“), 48 Stunden (Antigen-Test) beziehungsweise 72 Stunden (PCR-Test) sein. Genesene können ihren Status mittels Absonderungsbescheid (gültig 180 Tage), ärztlichem Zeugnis oder Beleg über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist, nachweisen. Die Impfung gilt ab dem Tag des zweiten Stiches, bei Genesenen nach einmaligem Stich. Die Impfung mit Johnson & Johnson gilt ab dem 22. Tag.
Kranke schützen – Besuche reduzieren
Der Schutz der Patient:innen und Mitarbeitenden bleibt in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern oberstes Gebot. Die Spitalsverantwortlichen appellieren daher an die Bevölkerung, von Besuchen nach Möglichkeit abzusehen. Gerade bei kurzer stationärer Verweildauer sowie bei Patient:innen ohne schwere Erkrankung lässt sich ein Besuch meist gut verschieben und etwas später zu Hause nachholen.
Quelle: Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H. / Andrea Marosi-Kuster
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