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Anonym Gebärende abgewiesen

Künftig soll in allen Spitälern der Bundeshauptstadt eine anonyme Geburt möglich sein, kündigte Gesundheitsstadträtin Pittermann an.

In den Wiener Spitälern wird in Zukunft die anonyme Geburt möglich sein. Eine entsprechendes „juristisch ausformuliertes“ Schreiben von Gesundheitsstadträtin Pittermann soll in den nächsten Tagen an alle Gemeindespitäler ergehen. „In den Spitälern der Stadt Wien wird keine Mutter weggeschickt“, sagte Pittermann am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Anlass dafür war der Fall einer kurz vor der Geburt stehenden Frau, die am 6. Mai wegen ihres Wunsches nach anonymer Geburt vom Wiener Wilhelminenspital per Krankenwagen ins Krankenhaus Korneuburg überstellt worden war.

Ein Rechtsexperte der Stadt Wien betonte, dass es vom rechtlichen Standpunkt keine Bedenken gegen die anonyme Geburt gebe. Der relevante Paragraf 197 des Strafgesetzbuchs („Verlassen eines Unmündigen“) sei seit einigen Monaten nicht mehr in Kraft: Es ist daher interpretativ „sehr leicht zu sagen, dass das rechtskonform ist“. Den Spitälern soll dies nun mitgeteilt werden. Geplant ist nun aber auch eine Novelle des Wiener Krankenanstaltengesetzes, in der die Legalität der anonymen Geburt dezidiert festgeschrieben werden soll.

Die Kosten für die anonyme Geburt wird die Gemeinde Wien übernehmen: Pittermann will „persönlich dafür gerade stehen“, dass auch dann entbunden werden kann, wenn die werdende Mutter die für den Kostenersatz der Entbindung durch den Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds notwendigen persönlichen Daten nicht angeben wolle.

Laut Pittermann soll sich das nicht nur auf die Geburt beziehen, auch eine anonyme Betreuung während der Schwangerschaft soll möglich sein. Damit wird es in Zukunft Rechtssicherheit für die entbindenden Ärzte und Hebammen geben: Sie standen bisher im Verdacht der Untreue, wenn sie wissentlich eine Frau aufnahmen, die ohne Namensnennung gebären wollte.

Kontakt: Martina Wolf

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