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Anlagebetrug: Zahl der Beschwerden gestiegen

Die FMA erhielt 2023 mehr Beschwerden wegen möglichem Anlagebetrug.
Die FMA erhielt 2023 mehr Beschwerden wegen möglichem Anlagebetrug. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verzeichnete im Jahr 2023 eine signifikante Zunahme der Beschwerden über möglichen Anlagebetrug.

Etwa 1.100 Hinweise bezogen sich auf den Verdacht des Anlagebetrugs, was einem Anstieg von 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, wie die FMA am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gab. Im vergangenen Jahr wandten sich insgesamt mehr als 3.000 Bürgerinnen und Bürger an die Verbraucherinformation der Aufsichtsbehörde.

Zahl der Whistleblower-Hinweise zu Anlagebetrug gestiegen

Im internen Whistleblower-System der FMA wurde eine deutlich höhere Anzahl von Meldungen verzeichnet. Über diesen Kanal können Mitarbeiter und Insider des Unternehmens anonym auf verschiedene Missstände hinweisen. Im vergangenen Jahr gab es 432 Meldungen, was einer Steigerung um gut 80 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Davon betrafen 234 den Aufsichtsbereich der Behörde, wobei 67 Verdachtsfälle auf Anlagebetrug, 60 Fälle das Bank- und Kreditwesen und weitere 60 Fälle die Wertpapieraufsicht betrafen. In der Mitteilung betonte die FMA, dass die Hinweise auf Verstöße im Bereich der Wertpapiere in den letzten Jahren signifikant zugenommen haben.

Regierung beschloss Gesetz für besseren Schutz von Whistleblowern

Die Informationen der Whistleblower beziehen sich hauptsächlich auf die fachliche Eignung von Schlüsselfunktionären wie Geschäftsleitern oder Aufsichtsräten, auf Mängel in der Transparenz und Governance von Unternehmen sowie auf nicht erfüllte Meldepflichten. Im Bereich der Wertpapieraufsicht wurden Verstöße gegen die Prospektpflicht genannt, aber auch auf grob nachteilige Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Finanzprodukten für Kunden. Im letzten Jahr wurde von der Regierung ein Gesetz verabschiedet, das den Schutz von Informanten verbessern soll. Das Gesetz sieht vor, dass sowohl im öffentlichen Sektor als auch in Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten interne und externe Meldemöglichkeiten für Hinweisgeber eingerichtet werden.

(APA/Red)

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