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Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Lochau - Im Fall des Bahnunglücks hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Bahnbedienstete Anklage wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen erhoben. Bilder des Unglücks:    

Nach Angaben des Leitenden Staatsanwalts Franz Pflanzner stehen die beiden ÖBB-Mitarbeiter im Verdacht, am Tod der verunglückten drei Personen mitschuldig zu sein. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht anberaumt.

Laut Pflanzner sieht das Gesetz für diesen Straftatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Weitere Auskünfte zu dem Fall wollte der Staatsanwalt vorerst nicht erteilen. Die gerichtlichen Erhebungen zu dem Bahnunglück waren Anfang des Monats abgeschlossen worden.

Auf den Gleisanlagen zwischen Lochau und Bregenz sind im Dezember 2006 eine 32-jährige Polizistin, ein 63-jähriger Kriminalbeamter und ein 47-jähriger Leichenbestatter getötet worden. Sie wurden von einem vorbeifahrenden Eurocity-Zug erfasst, als sie einen Unfall untersuchten. Bereits in der Nacht war ein 18-Jähriger auf den Gleisen ums Leben gekommen.

Die von der Sicherheitsdirektion Vorarlberg durchgeführten Erhebungen zum Bahnunfall ergaben, dass der Notfallleiter der ÖBB-Leitstelle in Innsbruck über die beabsichtigte Spurensuche auf den Gleisanlagen informiert war und eine 30 km/h-Beschränkung für den zu untersuchenden Streckenabschnitt verfügte. Der Lokführer des Schweizer Eurocity, von dem die Verunglückten überrollt wurden, war aber den Auswertungen der Funk- und Telefongespräche zufolge offenbar nicht über das Tempolimit in Kenntnis gesetzt worden.

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