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Anklage: Im Zimmer Frau vergewaltigt

Frau in Bregenzer Pension vergewaltigt?
Frau in Bregenzer Pension vergewaltigt? ©Paulitsch
In seinem Zimmer in der Bregenzer Pension hat der Angeklagte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft am 30. Oktober 2019 seine Bekannte vergewaltigt.

Demnach soll er die junge Frau an den Haaren gezogen, festgehalten und ausgezogen haben, bevor er sie gegen ihren erklärten Willen zum Sex gezwungen hat. Zuletzt soll der 32-Jährige zu ihr gesagt haben, sie solle sich verpissen.

Gutachten

Beim gestrigen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging noch kein Urteil. Richter Martin Mitteregger hat die Verhandlung vertagt. Der Vorsitzende des Schöffensenats wird nun ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben. Damit soll abgeklärt werden, ob das mutmaßliche Opfer durch die angeklagte Tat psychisch schwer verletzt worden ist.

Sollte dem so sein und ein Schuldspruch erfolgen, würde sich der Strafrahmen auf 5 bis 15 Jahre Gefängnis erhöhen. Sollten die psychischen Folgen keiner schweren Verletzung entsprechen und der Angeklagte schuldig gesprochen werden, würde die Strafdrohung für die im Vorjahr begangene Tat ein bis zehn Jahre Haft betragen. Seit Jahresbeginn beläuft sich die Mindeststrafe für ab 1. Jänner 2020 begangene Vergewaltigungen auf zwei Jahre Gefängnis.

32-Jähriger bestreitet den Vorwurf

Der vorbestrafte Untersuchungshäftling bestreitet den Tatvorwurf. Der 32-jährige Libanese gab am Montag zu Protokoll, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt. Nach seiner Arbeit in einem Bregenzer Gastlokal sei er mit der jungen Frau zusammen in einem Taxi zu seiner Unterkunft gefahren. Schon einige Tage vor der angeklagten Vergewaltigung habe er mit seiner Bekannten in seinem Bett mit ihrer Zustimmung Sex gehabt.

Bei ihren bisherigen förmlichen Einvernahmen sagte die Frau, sie sei vom Angeklagten am 30. Oktober 2019 vergewaltigt worden. Wenige Tage zuvor habe sie mit ihm nicht geschlafen. Sie sei nur auf seinem Bett gesessen. Allerdings sagte ges­tern vor Gericht eine Polizistin als Zeugin aus, die Frau sei noch einmal zur Polizeiinspektion gekommen und habe informell angegeben, es könne doch sein, dass sie beim ersten Vorfall mit dem Beschuldigten freiwillig geschlafen habe. Sie könne sich aber nicht mehr daran erinnern.

Wenige Minuten nach der von ihr behaupteten Vergewaltigung alarmierte die Frau die Polizei. Auf der Straße habe sie sich dann derart aggressiv verhalten, dass sie mit Handschellen festgenommen werden musste, sagte vor Gericht ein Polizist.

(Seff Dünser / NEUE)

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