Der Mann hatte am Abend des 1. September eine Asylwerberunterkunft in Bregenz betreten und im Keller einen Feuerlöscher entleert. Bewohner des Hauses wollten den Mann zur Rede stellen, dieser konnte nach einer verbalen Auseinandersetzung aber zunächst unerkannt flüchten.
Feuerlöscher in Asylheim versprüht
Nachbarn in derselben Straße hielten den aus dem Haus quellenden Sprühnebel für Rauchschwaden eines Feuers und alarmierten die Feuerwehr, die mit 20 Mann umsonst ausrückte. Der dichte Pulvernebel im Stiegenhaus bedeutete auch, dass niemand eine Personenbeschreibung abgeben konnte, die örtliche Fahnung der Polizei schien zunächst also wenig erfolgversprechend.
Auf Fußgänger gezielt und abgedrückt
In derselben Nacht wurde die Polizei wegen eines Schusses in die Quellenstraße gerufen. Ein Unbekannter habe aus einem Fenster der dortigen DOWAS-Unterkunft mit einer Waffe auf Fußgänger gezielt und einen Schuss abgegeben. Wie sich schnell herausstellte, war der Schütze derselbe Mann, der wenige Stunden zuvor in das Asylwerberheim eingedrungen war.
Weil gegen ihn ein Waffenverbot besteht, hatte sich der 27-Jährige die Waffe aus einem Aluminiumrohr selbst gebastelt. Beim gezielten Schuss war eine Platzpatrone im Lauf. Im Zuge der Vernehmungen stellten die Beamten ein fremdenfeindliches Motiv für den Feuerlöschervorfall fest.
Anklage in sechs Punkten steht
Gute zwei Wochen später hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun bereits die Anklageschrift mit insgesamt sechs Punkten fertig, wie Sprecher Heinz Rusch gegenüber dem ORF bestätigt. Wegen der Geschichte mit dem Feuerlöscher wird dem Mann schwere Sachbeschädigung angelastet, der Schuss mit der Eigenbau-Waffe resultiert im Vorwurf der gefährlichen Drohung sowie des unerlaubten Waffenbesitzes.
Weil er bei seiner Festnahme einen Polizisten verletzt haben soll, kommen noch versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung hinzu. Letzteres deshalb, da auch eine leichte Verletzung eines Polizisten stets als schwere Körperverletzung gewertet wird. Ein Diebstahl komplettiert die Anklageschrift schließlich.
Der Prozess soll bereits Anfang Oktober stattfinden, dem 27-Jährigen drohen insgesamt bis zu drei Jahre Haft. (red)
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