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Anklage: 390.000 Euro mit Software ergaunert

Lizenzen waren nicht gültig
Lizenzen waren nicht gültig ©APA
Softwarehändler hätte laut Anklage zwei Firmen gebrauchte Lizenzen nicht verkaufen dürfen. Für gestern vorgesehener Prozess wurde wegen der Corona-Krise abgesagt.

Von Seff Dünser (NEUE)

Mit dem illegalen Verkauf von gebrauchter Software hat der Angeklagte nach Ansicht der Feldkircher Staatsanwältin Sarah Maria Haugeneder rund 390.000 Euro ergaunert. In ihrer Anklageschrift wirft sie dem ehemaligen Softwarehändler vor allem gewerbsmäßig schweren Betrug vor. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs ein bis zehn Jahre Gefängnis vor. Für den mit einer Vorstrafe wegen Betrugs belasteten Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Schöffenprozess hätte gestern am Landesgericht Feldkirch stattfinden sollen. Die Hauptverhandlung wurde allerdings wegen wegen der Corona-Epidemie abberaumt. Wegen der Infektionsgefahr werden derzeit nur unaufschiebbare Gerichtsverhandlungen durchgeführt.

Lizenzen waren nicht gültig

Wahrheitswidrig hat der Angeklagte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber Firmenkunden angegeben, dass er gültige Lizenzen für gebrauchte Software verkaufe. Stattdessen seien die Lizenzen vom großen US-Herstellerkonzern nicht freigegeben gewesen. Und der Beschuldigte habe die Lizenzen keineswegs einem Großhändler für Gebrauchtlizenzen abgekauft.

Der Steirer hat im September 2017 einem großen Industrie-unternehmen aus dem Bezirk Feldkirch 1300 Softwarelizenzen verkauft und sich dabei laut Anklage um 87.200 Euro bereichert. Dem 31-Jährigen wird zudem vorgeworfen, er habe ein Wiener Unternehmen mit dem Verkauf von 2400 Lizenzen sogar um 302.900 Euro betrogen.

Falsche Bescheinigungen

Um seine Betrügereien zu vertuschen, soll der seinerzeitige Einzelunternehmer Echtheitsbescheinigungen des US-Softwareherstellers und des Großhändlers gefälscht haben.

Dazu wurde er wegen Urkundenfälschung angeklagt. Verteidiger Daniel Wolff verwies gestern auf Anfrage darauf, dass der Europäische Gerichtshof den Verkauf von gebrauchter Computersoftware mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung grundsätzlich erlaubt habe. Ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten seines Mandanten vorliege, werde das Gerichtsverfahren zeigen. Dazu merkte der Bregenzer Rechtsanwalt freilich an, der Angeklagte habe inzwischen den gesamten Verkaufserlös von 390.000 Euro zurückbezahlt.

Vertreter der geschädigten Unternehmen teilten mit, die ihnen verkaufte Software funktioniere weiterhin. Die Staatsanwältin machte aber darauf aufmerksam, dass der US-Herstellerkonzern den Firmen die unzulässige Verwendung der gebrauchten Software verbieten könnte.

(Quelle: NEUE)

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