Ein Verfahren sei anhängig, bestätigte Staatsanwaltschafts-Sprecher Heinz Rusch am Mittwoch einen Bericht von ORF Radio Vorarlberg. Die Amtsträger sollen wissentlich einen Neubau in Klaus genehmigt haben, der gegen mehrere Auflagen des Bebauungsplanes verstoßen soll.
Auslöser war ein Bauvorhaben in Klaus. Ein Ehepaar klagte die Gemeinde Klaus und das Land Vorarlberg auf Schadenersatz und eine Änderung des Landesbaugesetzes, weil das geplante Gebäude eines Nachbarn, das unterhalb des Anwesens entstehen sollte, in sieben Punkten gegen den Bebauungsplan verstoße. Dadurch würde etwa die Aussicht vom Haus des Ehepaars beeinträchtigt.
Die Amtsträger, gegen die nun ermittelt wird, sollen das Bauvorhaben des Nachbarn trotz der Verstöße genehmigt haben. Laut Rusch erreichte die Staatsanwaltschaft Feldkirch vonseiten des Rechtsanwalts der Familie, Karl Schelling, eine umfassende Sachverhaltsdarstellung. Auch von Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) liege ein entsprechendes Schreiben vor.
Das Ehepaar soll Landeshauptmann Sausgruber laut dem ORF-Bericht aufgefordert haben, den Fall von einem neutralen Gremium außerhalb Vorarlbergs prüfen zu lassen. Auf die baurechtliche Regelung habe man als Staatsanwaltschaft keinen Einfluss, als Staatsanwaltschaft prüfe man derzeit lediglich, ob ein strafrechtlicher Tatbestand hinsichtlich eines möglichen Amtsmissbrauchs durch eine fehlerhafte Abwicklung vorliege, so Rusch.
Der Klauser Bürgermeister Müller erklärte auf APA-Anfrage, es handle sich um ein laufendes Verfahren, zu dem er nicht Stellung nehmen wolle. Sowohl Bezirkshauptmann Salomon als auch Landesamtsdirektor Müller waren laut Auskunft ihrer Büros während der Karwoche auf Urlaub außer Landes und vorerst nicht erreichbar.
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