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Amokfahrerprozess Graz: Prüfung der Verhandlungsfähigkeit von Alen R.

Die Amokfahrt jährte sich am 20. Juni zum ersten Mal.
Die Amokfahrt jährte sich am 20. Juni zum ersten Mal. ©APA
Knapp zwei Wochen vor Prozessbeginn gegen Alen R. wegen der Amokfahrt mit drei Toten und über hundert Verletzten soll ein Gutachten klären, ob dieser verhandlungsfähig ist. Sei dies nicht der Fall, könnte gegen ihn in Abwesenheit verhandelt werden, bestätigte der Präsident des Grazer Straflandesgerichts, Gerd Obetzhofer, der APA einen Bericht der "Kleinen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).

Graz. Obetzhofer sagte, dass der vorsitzende Richter einen Psychiater beauftragt habe zu prüfen, ob Alen R. verhandlungsfähig sei. “Interessanterweise hat ein Arzt der Justizanstalt Göllersdorf geäußert, dass er Zweifel habe, ob Alen R. verhandlungsfähig ist”, sagte Obetzhofer zur APA. Sollte der 27-Jährige laut Gutachten nicht verhandlungsfähig sein, gibt es laut Strafprozessordnung die Möglichkeit, in dessen Abwesenheit verhandeln. Er rechne mit einem Ergebnis Ende dieser oder Anfang nächster Woche. Man habe zur Eile gedrängt, schließlich beginne der Prozess am 20. September.

Die Anwältin des Amokfahrers zeigt sich überrascht

Die Verteidigerin des in der NÖ-Justizanstalt Göllerdorf befindlichen Alen R., Liane Hirschbrich, zeigte sich laut der Zeitung überrascht. Sie stelle mit großer Verwunderung fest, dass das Gericht der Auffassung sei, dass ihr Mandant offenbar nicht so gesund sei, wie es bisher einige Sachverständige festgestellt hätten. Brisant sei bei dem Sachverständigen-Auftrag, dass ausgerechnet jener Gutachter bestellt worden sei, der bereits zuvor ihren Mandanten für zurechnungsfähig erklärt habe.

(APA)

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