Am Tag ihres Todes: Lebensgefährte räumt Konto der Verstorbenen

Am Tag ihres Ablebens und am darauffolgenden Tag, wobei er insgesamt 2700 Euro vom Konto entnahm. Diese Handlung führte zur Anklage wegen "Entfremdung eines unbaren Zahlungsmittels", einem Delikt, das im Strafgesetzbuch verankert ist. Der Angeklagte, der bereits früher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, räumte die Tat ein, beteuerte jedoch, sich der Unrechtmäßigkeit seines Handelns nicht bewusst gewesen zu sein.
Verteidigung: Verwirrung und Unwissenheit
Er verteidigte sich mit der Aussage, dass er schon zuvor regelmäßig mit der Bankomat-Karte seiner kranken Lebensgefährtin Einkäufe getätigt hatte, da sie selbst das Haus nicht mehr verlassen konnte. Zudem gab er an, am Todestag und am Tag danach besonders verwirrt gewesen zu sein. Diese emotionale Verwirrung sei der Grund für sein unüberlegtes Handeln gewesen.
Freispruch: Kein Vorsatz zur persönlichen Bereicherung
Im Verlauf der Verhandlung entschied der Richter zu einem Freispruch. Er begründete sein Urteil damit, dass beim Angeklagten kein Vorsatz zur persönlichen Bereicherung feststellbar sei. Der Mann habe in einem Zustand der Verwirrung gehandelt, ohne die juristischen Konsequenzen seines Tuns zu durchschauen – insbesondere die Regelung, dass nach dem Tod einer Person deren Vermögenswerte zunächst in eine Verlassenschaft übergehen und somit nicht mehr frei verfügbar sind. Die Entscheidung des Gerichts nahm der 64-Jährige mit sichtbarer Erleichterung auf.
(VOL.AT)
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