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Am Mittwoch eine Stunde befragt

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Insgesamt eine Stunde ist Natascha Kampusch am Mittwoch von drei Beamten des Bundeskriminalamts befragt worden. Das Gespräch wurde in drei Einheiten zu jeweils 20 Minuten geführt.

Dabei orientierten sich die Beamten an einem vorbereiteten Fragenkatalog. Dazwischen gab es längere Pausen, wobei man diese nach den Wünschen der jungen Frau gestaltete.

Zentrales Thema war die Frage, ob der Entführer Wolfgang Priklopil Komplizen bzw. Mitwisser hatte. Natascha Kampusch soll dies verneint haben, erfuhr die APA am Mittwochabend. Zudem soll es um am Tatort sichergestellte Spuren gegangen sein. Details über ihre Entführung und ihre Gefangenschaft wurden nicht angeschnitten.

Ihr bisheriger Anwalt Günter Harrich, der bei der Befragung zugegen war, versicherte der APA, die Polizisten wären sehr um das Wohl der 18-Jährigen bemüht. Es gebe ein „sehr positives Gesprächsklima“, Natascha Kampusch habe ein Mal sogar mit den Beamten gescherzt, als sie eine Frage nicht beantworten wollte. „Wir werden schon noch ein Mal z’samm kommen“, soll sie den betreffenden, in ihren Augen offenbar zu neugierigen Ermittler auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet haben.

Tatsächlich wurde am Ende mit dem BK ein neuer Gesprächstermin vereinbart, den Harrich aber nicht öffentlich bekannt geben wollte. Natascha Kampusch sei am Schluss ziemlich erschöpft gewesen, sagte der Anwalt: „Sie war dem gerade noch gewachsen. Sie muss sich jetzt ganz sicher erholen.“

Was seine Aufgaben betrifft, sei es einigermaßen schwierig gewesen, mit der jungen Frau die nötigen Rechtsfragen – Harrich hat Schadenersatzansprüche gegen die Verlassenschaft nach Wolfgang Priklopil eingebracht und finanzielle Zuwendungen nach dem Verbrechensopferhilfegesetz beantragt – zu besprechen: „Man darf nicht vergessen, dass sie 18 ist. Ich habe mit 18 nicht gewusst, was Schadenersatz ist und wie das funktioniert.“

Ab sofort wird Natascha Kampusch in Rechtsfragen von der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner vertreten, die als Top-Adresse für Schadenersatz-, Unterhalts- und Schmerzensgeldsfragen gilt. Unter anderem hat die Kanzlei Hinterbliebene der Brandkatastrophe von Kaprun beraten. Nataschas bisheriger Rechtsbeistand begründete die Rücklegung seines Mandats mit Überlastung. „Wegen des übergroßen Medieninteresses, des damit verbundenen Aufwandes und der Komplexität der Rechtsvertretung bin ich nahezu ausschließlich mit dieser Angelegenheit beschäftigt“, stellte Harrich am späten Mittwochnachmittag in einer Presseaussendung fest.

Weil davon auszugehen sei, dass das öffentliche Interesse über einen längeren Zeitraum andauern werde, sei er dem nicht mehr gewachsen. „Da ich eine relativ gut ausgelastete Rechtsanwaltskanzlei in Zivil- und Strafsachen betreibe, ist es notwendig, auch die Interessen meiner Mandanten, die ebenfalls einen Anspruch auf die bestmögliche Vertretung haben, wahr zu nehmen“, begründete Harrich seine Entscheidung, die er mit Natascha Kampusch besprochen habe. Diese habe für seine berufliche, aber auch private Situation – der Anwalt verwies in seiner Aussendung auf „eine Familie mit zwei Kindern, davon eine vierjährige Tochter, einen Hund und zwei Katzen“ Verständnis aufgebracht.

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