Am 31. Dezember werden keine Kurzparkscheine benötigt - Neue Parkscheine ab 1.1.2017
Grundsätzlich müssen am 31. Dezember 2016 keine Parkscheine ausgefüllt werden. Ausgenommen sind Kurzparkzonen rund um Bahnhöfe und Spitäler, Geschäftsstraßen, eigens für Samstag beschilderte Kurzparkbereiche, die Stadthallenzone und Anrainerparkplätze.
Keine Kurzparkscheine ab 31. Dezember 2016
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds! Die ÖAMTC-Experten empfehlen, in den genannten Bezirken sehr genau aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.
Umtausch der „alten“ Parkscheine beim ÖAMTC und Vorverkaufsstellen
Wegen der bevorstehenden Parkgebührenerhöhung ab 1.1.2017 können von 2. Jänner bis 28. Februar die „alten“ Wiener Parkscheine gegen neue Parkscheine an der Dienststelle des ÖAMTC, Schubertring 1-3, 1010 Wien, umgetauscht werden. Zu beachten ist, dass nach Vorgabe der MA 6 je Kunde in Summe nicht mehr als 30 Parkscheine retour genommen werden dürfen.
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