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ALPLA will in der Landesgrünzone in Fußach erweitern

Günther Lehner, Alpla-Vorstand
Günther Lehner, Alpla-Vorstand ©VOL.AT/Hofmeister
Das Thema Betriebserweiterungen von Vorarlberger Unternehmen in der Landesgrünzone wird Land und Politik wohl noch einige Zeit beschäftigen.
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Jetzt gibt es ein weiteres Beispiel für die nicht immer ganz einfache Interessenabwägung zwischen Wirtschafts- und Umweltinteressen. Denn der Verpackungshersteller ALPLA möchte sein bestehendes Werk in Fußach auf Flächen der Landesgrünzone erweitern. Das geht aus einer Kundmachung der Vorarlberger Landesregierung hervor, die darin über ein anhängiges Verfahren für einen neuen Landesraumplan informiert.

Pikant an diesem ALPLA-Standort in Fußach ist in diesem Zusammenhang, dass er bereits im Jahr 2000 erst nach einer Herausnahme von Flächen aus der Landesgrünzone gebaut werden konnte. Auch für eine Erweiterung im Jahr 2002 waren zusätzliche Flächen aus der Landesgrünzone notwendig. Jetzt erfolgt möglicherweise die dritte Herausnahme von Flächen aus der Landesgrünzone für das ALPLA-Werk in Fußach.

3,7 Hektar Landesgrünzone und Blauzone

Aus der aktuellen Kundmachung und dem dazugehörenden Erläuterungs- und Umweltbericht geht hervor, dass ALPLA auf den freien Flächen südlich des Werkes in Fußach erweitern möchte. Aus diesem Grund hat die Standortgemeinde Fußach nach bereits erfolgten Beschlüssen in der Gemeindevertretung beim Land Vorarlberg angeregt und beantragt, besagte Flächen im Ausmaß von 3,7 Hektar aus der Landesgrünzone herauszunehmen. Für die geplante Erweiterung ist auch die Herausnahme von Flächen im nahezu gleichen Ausmaß aus der Blauzone (Hochwasserschutz Rheintal) notwendig. Diese Flächen überdecken sich allerdings größtenteils mit jenen der Landesgrünzone. Die Gemeinde Fußach hat im Gegenzug zur Kompensation dieser Flächen entsprechende Ausgleichsflächen vorgeschlagen, etwa im Bereich Lehmgrubensee.

Flächenbedarf bei zwei Hektar

Aus den Stellungnahmen der einzelnen Fachabteilungen beim Land Vorarlberg geht unter anderem hervor, dass sich das beantragte Flächenausmaß von 3,73 Hektar aus den zum Verkauf stehenden Flächen ergebe, die sich im Besitz der Josef Hofer Privatstiftung befinden. Im Vergleich dazu liege der aus dem Grundrissplan ableitbare Flächenbedarf bei ca. zwei Hektar. Aus dem Plan sei auch erkennbar, dass durch eine Optimierung der geplanten Betriebserweiterung ein sparsamerer Umgang mit Grund und Boden erreicht werden könnte und weniger nicht nutzbare Restflächen verbleiben würden. Vorgeschlagen wird dabei: “Durch eine Verschiebung der geplanten Anlage nach Norden würden einerseits die südlich befindlichen ökologisch wertvollen Streueflächen weniger tangiert und durch eine Verschiebung nach Westen kann der Freihaltekorridor zum Lustenauer Kanal eingehalten werden. Die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf Flora, Fauna und die biologische Vielfalt würden dadurch wesentlich geringer ausfallen”, heißt es im Bericht unter dem Abschnitt “Alternativen”.

20 neue Arbeitsplätze

Die Wirtschaftsabteilung des Landes verweist unterdessen in ihrer Stellungnahme auf das Entstehen von 20 neuen Arbeitsplätzen. Allerdings, so steht es im Bericht an anderer Stelle, würde sich in den eingereichten Unterlagen nur ein Grundrissplan befinden, der Gebäude-, Rangier- und Parkflächen im mittleren und nördlichen Teil der beantragten Herausnahme vorsehe. Eine nähere inhaltliche Beschreibung über die geplante Erweiterung liege nicht vor.

Aus raumplanerischer Sicht wird angemerkt: “Bei der geplanten Betriebserweiterung handelt es sich um einen seit 18 Jahren am Standort bestehenden Betrieb. Allerdings liegt die beantragte Herausnahme aus der Landesgrünzone und der Blauzone Rheintal deutlich über dem konkreten nachgewiesenen Bedarf und sollte deshalb entsprechend reduziert werden. Die bisherige Vorgangsweise geht im Grundsatz davon aus, dass bei Betriebserweiterungen nur jene Flächen aus der Landesgrünzone herausgenommen werden, für die in der Einzelfallprüfung ein unmittelbarer Flächenbedarf nachgewiesen wird. Eine darüber hinausgehende Herausnahme auf Vorrat entspricht nicht der gängigen Praxis und würde den Bemühungen zur Berechenbarkeit der Landesraumplanung entgegenstehen. Eine Herausnahme auf Vorrat wird deshalb ausdrücklich abgelehnt”, heißt es in der Stellungnahme der Raumplaner.

Bis Mitte März 2019 liegen die Unterlagen des anhängigen Verfahrens in mehreren Gemeinden zur Einsichtnahme auf. Während dieser Frist können natürliche und juristische Personen zum Entwurf des Landesraumplanes für diese Flächen Stellung nehmen. (WPA)

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