Gegen 6.50 Uhr führte ein Motorradpolizist der Landesverkehrsabteilung auf derSüdost-Tangente A23 Lasermessungen durch. Dabei konnte er einen grauen Pkw mit einer Geschwindigkeit von 139 km/h bei erlaubten 80 km/h messen.
A23: Lenker wollte Flucht ergreifen
Der Motorradpolizist nahm daraufhin die Verfolgung auf und holte den grauen Pkw ein. Der Beamte fuhr unmittelbar vor der Abfahrt Handelskai neben das Fahrzeug des Tatverdächtigen. Mittels eindeutiger Handzeichen zeigte er dem Autofahrer, dass er ihm folgen sollte.
Der Tatverdächtige nahm dies zur Kenntnis und ordnete sich hinter dem Motorradpolizisten ein. Statt jedoch bei der Abfahrt wegen der Lenker- und Fahrzeugkontrolle abzufahren, verriss der Pkw-Fahrer das Lenkrad nach links und ergriff die Flucht. "Er hat geglaubt, er kann ihn dadurch abhängen. Der Polizist hat es aber auch gerade noch geschafft, auf der Tangente zu bleiben", sagte Polizeisprecher Harald Sörös
Flucht war zwecklos: Lenker stellte sich der Kontrolle
Der Beamte nahm daraufhin die Verfolgung auf. Im Zug der Verfolgung wurden Geschwindigkeiten von über 160 km/h erreicht. Der Tatverdächtige fuhr ohne zu blinken bei der Ausfahrt Kaisermühlen ab und raste in Richtung Kaisermühlendamm weiter. Schließlich bemerkte er, dass er den Beamten nicht abschütteln konnte und hielt deshalb an.
Der 21-jährige Lenker hatte sich das Fahrzeug von seinem 23-jährigen Beifahrer ausgeborgt. Der 21-Jährige besaß jedoch keinen Führerschein. Zudem ergab ein Alkomattest eine Alkoholisierung von 1,34 Promille.
Verfolgungsjagd in Wien: Keine Verletzten
Bei der mehrminütigen Verfolgungsjagd wurden keine Personen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt. Eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer habe jedoch bestanden, meinte Sörös. Schließlich habe schon reger Verkehr auf der Südost-Tangente geherrscht.
Der 21-jährige Kroate wurde wegen zahlreicher Verwaltungsübertretungen angezeigt. Zuvor wurde er bereits wegen Fahrens ohne Lenkberechtigung und Geschwindigkeitsübertretungen angehalten. Der 21-Jährige muss nun mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
(Red)
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