AA

Grassers Stiftungsvorstand in Liechtenstein schuldig gesprochen

Unangenehm für Grasser: Stiftungsvorstand wurde verurteilt.
Unangenehm für Grasser: Stiftungsvorstand wurde verurteilt. ©APA
In der Affäre um Buwog-Akten in Liechtenstein ist heute, Donnerstag, ein Anwalt und Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) wegen Urkundenunterdrückung nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) verurteilt worden.
Grasser-Stiftungsvorstand vor Gericht
Skandal um Aktenklau

Der Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner soll im Vorjahr Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein bei Grassers Wirtschaftstreuhänder auf Antrag der österreichischen Justiz beschlagnahmt wurden, bei einer Akteneinsicht eigenmächtig mitgenommen haben.

Sofort Berufung angemeldet

Die Geldstrafe ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat nach der Urteilsverkündung sofort Berufung wegen Nichtigkeit angemeldet. Die Hälfte des Betrages wurde vom Gericht bedingt für drei Jahre nachgesehen, bestätigte der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Wilhelm Ungerank, der APA einen Bericht des ORF Vorarlberg.

Grassers Rechtsanwalt in Österreich, Manfred Ainedter, zeigte sich gegenüber der APA unbeeindruckt von der nicht rechtskräftigen Geldstrafe. “Ob die Unterlagen aus Liechtenstein ausgefolgt werden oder nicht, ist meinem Klienten vollkommen egal, er muss nicht befürchten, dass ihn das belastet”, sagte Ainedter.

Die Kanzlei Marxer & Partner zeigte sich enttäuscht über das Urteil gegen ihren Partner. In einer Stellungnahme gegenüber Radio Liechtenstein hieß es, man rechne jedoch mit einem Freispruch in der zweiten Instanz. Die Vorwürfe würden jeglicher Rechtsgrundlage entbehren.

Politisch keine Konsequenzen

Politisch hat der Fall vorerst keine Konsequenzen für den Anwalt, der auch stellvertretender Landtagsabgeordneter der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) ist: FBP-Parteipräsident Alexander Batliner sprach dem erstinstanzlich nicht rechtskräftig verurteilten Politiker sein Vertrauen aus: “Die FBP stellt sich hinter ihren stellvertretenden Abgeordneten und spricht diesem ihr volles Vertrauen aus. Daran wird sich bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieser Sache durch die zuständigen liechtensteinischen Gerichte nichts ändern”, teilte er dem “Liechtensteiner Vaterland” auf Anfrage mit. So lange kein rechtskräftiges Urteil in dieser Sache vorliege, werde die FBP von Stellungnahmen absehen.

Das Fürstliche Landgericht ist dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Diese hatte dem Liechtensteiner Anwalt zur Last gelegt, anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und bis 28. November 2011 der Verfügungsmacht des Landgerichts entzogen zu haben, berichtet das “Liechtensteiner Vaterland” auf seiner Homepage.

Landrichter Stefan Rosenberger berief sich in seiner Urteilsbegründung auch darauf, dass die Sekretärin des zuständigen Landrichters den Anwalt bei der gewährten Akteneinsicht ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die ursprünglich beschlagnahmten Akten aus dem Gerichtsakt nicht mitgenommen werden dürfen. Ebenfalls sei er auf ein E-Mail des Landrichters an das Ressort Justiz hingewiesen worden, aus dem klar hervorging, dass ein ergänzendes Rechtshilfeersuchen der Wiener Justizbehörden vorliegt, welches genau diese Akten betrifft.

Der beschuldigte Anwalt verteidigte sich, der Richter habe allenfalls eine “pragmatische Bitte” geäußert für den Fall eines neuerlichen Amtshilfeansuchens aus Österreich. Von einer juristisch bindenden Anweisung des Richters könne man da nicht reden. Er berief sich auf eine Gerichtsentscheidung vom Oktober 2011, derzufolge Rechtshilfe für Österreich im Zusammenhang mit den Buwog-Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt abgelehnt wurde. Aus diesem Grund hätten die beschlagnahmten Unterlagen nicht mehr als beschlagnahmt gegolten.

Im Zuge der Buwog-Ermittlungen versucht die österreichische Justiz seit langem, Licht ins Dunkel der Geldflüsse rund um die fast 10-Mio.-Euro-Provision an die Grasser-Freunde Peter Hochegger und Walter Meischberger zu bekommen. Das Geld floss über Zypern und eine US-Gesellschaft nach Liechtenstein. Grasser dementiert, dass er von der Buwog-Provision profitiert habe. Im Fokus der Ermittler steht eine 500.000-Euro-Investition in Hypo Alpe Adria-Genussscheine, die Grasser für seine Schwiegermutter getätigt haben will – diese dementierte seine Angaben allerdings gegenüber österreichischen Finanzbehörden.

Zur Untersuchung der Finanztransaktionen des Ex-Finanzministers hat die österreichische Justiz um Rechtshilfe durch Liechtenstein ersucht. Daraufhin wurden im April 2011 bei einem Wirtschaftstreuhänder Grassers in Liechtenstein Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die dabei gefundenen Unterlagen hat die österreichische Justiz aber bisher nicht zu Gesicht bekommen. Mittlerweile hat der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein die Freigabe der Akten an Österreich angeordnet, eine Beschwerdemöglichkeit des Wirtschaftstreuhänders ist aber noch offen.

(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wirtschaft
  • Grassers Stiftungsvorstand in Liechtenstein schuldig gesprochen