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Grassers Stiftungsvorstand in Liechtenstein vor Gericht

Die mutmaßliche Entwendung der "Grasser"-Akten sorgte für reichlich Wirbel. Jetzt folgt der Prozess.
Die mutmaßliche Entwendung der "Grasser"-Akten sorgte für reichlich Wirbel. Jetzt folgt der Prozess. ©APA
Im Fürstentum Liechtenstein findet am Donnerstag ein Prozess im Umfeld der Korruptionsaffäre rund um die Buwog statt.
Skandal um Aktendiebstahl in Liechtenstein

Jener Anwalt und Stiftungsrat von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V), der Akten aus dem Buwog-Gerichtsakt entfernt haben soll, steht unter der Anklage der Urkundenunterdrückung vor Gericht, berichtet das “Ö1-Morgenjournal” des ORF-Radio.

Der Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner soll Mitte November 2011 Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein auf Antrag der österreichischen Justiz beschlagnahmt wurden, bei einer Akteneinsicht geheim und eigenmächtig mitgenommen haben. In dem Verfahren beim Fürstlichen Landgericht könnte es schon heute zu einem Urteil kommen, so der ORF-Radio-Bericht.

Kanzlei rechnet mit Freispruch

Die Kanzlei des Liechtensteiner Rechtsanwalts hat den Strafantrag der Staatsanwaltschaft als “nicht nachvollziehbar” und “grob sachwidrig” zurückgewiesen. “Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren mit einem Freispruch enden wird”, erklärte die Kanzlei Marxer & Partner Rechtsanwälte im April in einer Aussendung. Der Anwalt ist auch stellvertretender Parlamentarier der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) Liechtensteins.

Die Unterlagen waren bei einer Hausdurchsuchung bei Grassers Schweizer Treuhänder im April 2011 beschlagnahmt worden. Seit über einem Jahr kämpft die österreichische Justiz um die Herausgabe der Akten. Die Betroffenen haben bisher zahlreiche Rechtsmittel dagegen erhoben.

Liechtenstein verspricht lückenlose Aufklärung

In der Affäre rund um die Buwog-Ermittlungen im Fürstentum hat die Liechtensteiner Regierung im Dezember 2011 Österreich zugesagt, dass alle Vorfälle “sofort und vor allem lückenlos aufgeklärt werden”. Österreich wurde ein “zügiges Vorgehen” im Rechtshilfeersuchen rund um mutmaßliche Geldflüsse von Grasser zugesichert.

(APA)

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