AK warnt vor dubiosen Streamingdiensten
Statt Filmspaß gibt es aber oft nur eine gepfefferte Rechnung samt aggressiven Pfändungs-Drohungen. Die Konsumentenschützer raten, nicht zu bezahlen, denn diese Verträge seien meist ungültig.
Gratis Streamingangebote - danach folgt die Rechnung
Laut AK tauchen im Internet immer neue Seiten mit ähnlichem Erscheinungsbild und Inhalt auf. Sie suggerieren, man solle sich registrieren und könne dann einige Tage testweise gratis streamen. Viele Geschädigte berichteten allerdings, dass sie das Angebot trotz erfolgreicher Registrierung gar nicht nutzen konnten, nach einer fünftägigen Testphase aber eine Zahlungsaufforderungen über knapp 360 Euro für ein Jahres-Abo erhielten. Es folgten Mahnungen, aufdringliche Telefonanrufe und sogar Inkasso- und Pfändungsdrohungen.
Über Vertragsverlängerungen müssen Kunden informiert werden
Betroffene sollten sich davon keinesfalls einschüchtern lassen, raten die Konsumentenschützer. Werde man bei der Anmeldung nicht eindeutig über alle Kosten und die Vertragsdauer informiert, komme kein gültiger Vertrag zustande. Für eine Vertragsverlängerung müssen Kunden vor Ablauf der Testphase informiert werden. Es bestehe also keine Zahlungspflicht. Zudem würden die Zahlungsaufforderungen teilweise sogar von nicht existierenden Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien kommen.
Die Konsumentenschützer empfehlen aber, sich bei der Auswahl eines Streaming-Dienstes abzusichern. So solle man etwa das Impressum und Kundenrezensionen prüfen sowie Vergleiche mit anderen Anbietern anstellen. Als Richtschur gilt: Ist etwas viel billiger als der Mitbewerb, sollte man skeptisch sein. Und: Werden aktuelle Kinofilm kostenlos angeboten, könne man von einem illegalen Dienst ausgehen.
(APA/Red)
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