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AK-Test findet verdorbenes Obst und Gemüse in Supermärkten

Der AK-Test findet faule Früchtchen im Supermarktregal.
Der AK-Test findet faule Früchtchen im Supermarktregal. ©PIxabay (Sujet)
In acht von neun Geschäften entdeckten Tester der Arbeiterkammer verdorbenes Obst und Gemüse. Die AK fordert deshalb den Lebensmittelhandel auf, dem Personal mehr Zeit für die Kontrolle und Aussortierung zu geben und Produkte rechtzeitig preisreduziert anzubieten, um Verschwendung zu vermeiden.

Nur eine Lidl-Filiale hatte kein verdorbenes Obst oder Gemüse, berichtete die Arbeiterkammer. In einem anderen Geschäft waren Zitronen, Himbeeren und Marillen verdorben. Alle getesteten Supermärkte hatten fauliges Obst und Gemüse. Hofer und Norma erhielten Pluspunkte, da das Personal verdorbene Produkte an der Kassa entfernte.

AK-Test von Obst und Gemüse: Schimmelpilze können Gesundheit gefährden

Bei den aktuell hohen Preisen ist es besonders ärgerlich, wenn sich nach dem Einkauf herausstellt, dass eine Packung bereits angefaulte Ware enthält. Konsumentinnen und Konsumenten dürfen einwandfreie Produkte erwarten, betonte die AK. Denn Schimmelpilze sind nicht nur ein optischer Dämpfer sondern können auch gesundheitsschädigend sein, wenn sie giftige Stoffwechselprodukte, sogenannte Mykotoxine, bilden. Besonders rasch neigen Beerenfrüchte zu Schimmelbefall. Deshalb sollen Erdbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren und Himbeeren vor dem Kauf eingehend geprüft und richtig transportiert werden. Schimmelt nur eine Beere, sind auch die direkt danebenliegenden zu entfernen; sind bereits mehrere Beeren von Schimmel befallen, die ganze Packung.

Einfrieren oder Kochen von Obst und Gemüse hilft nicht gegen Schimmelpilzgifte

Wasserreiche Obst- und Gemüsearten, wie Gurken, Tomaten, Pfirsiche und Nektarinen sollte man bei Schimmelbefall als Ganzes wegwerfen. Einfrieren oder Kochen hilft nicht gegen Schimmelpilzgifte, auch weiterverarbeiten zu Kompott oder Marmelade ist keine Lösung, erklärten die Konsumentenschützer. Sie raten, beim Einkaufen auf Qualität zu achten, lose Ware zu bevorzugen und möglichst frisch zu kaufen. Daheim gilt es auf die Lagerung zu achten. Hat man verdorbenes Obst oder Gemüse gekauft, soll man das Produkt so rasch wie möglich unter Vorlage des Kassenbons reklamieren. "Sie haben Anspruch auf Austausch der Ware", betonte die AK.

(APA/Red)

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