Die Strom- bzw. Gasrechnung besteht aus drei Komponenten: Dem reinen Energiepreis – nur hier ist ein Wechsel des Lieferanten möglich -, den Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben. Die Kunden sollten sich bei einem zu hohen Teilbetrag an den Netzbetreiber wenden und den überhöhten Beitrag zurückfordern, raten die Verbraucherschützer.
Konkrete Beispiele: Energieversorger in Niederösterreich
Die AK Niederösterreich untermauert ihre Kritik mit zwei Fällen: Bei einer Stromrechnung von 1.400 Euro im Jahr seien 490 Euro (inklusive Steuern und Abgaben) auf die Netznutzung entfallen. Nach dem Wechsel zu einem günstigeren Stromlieferanten sei vom Netzbetreiber plötzlich eine Teilrechnung von 428 Euro für die Netznutzung ausgestellt worden. “Das wären im Jahr 1.712 Euro und eine Überzahlung von 250 Prozent”, so AKNÖ-Energieexperte Horst Krumholz. In einem anderen Fall sei nach einem Wechsel des Gaslieferanten trotz gleichbleibendem Erdgasverbrauch der Teilbetrag für die Netznutzung verdoppelt worden.
Zu diesem Thema gab es in den letzten Monaten vermehrte Anfragen, so die AK. Die Konsumentenberater empfehlen eine regelmäßige Kontrolle der Teilbeträge und auch der abgebuchten Beträge. Es wird auch geraten, die Zählerstände regelmäßig zu notieren. Die Energieversorger haben auf die Aussendung noch nicht reagiert.
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