Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl ruft die AK-Forderung in Erinnerung, dass Arbeitgeber für unbezahlte Überstunden doppelt zahlen sollen. “Wenn Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen vorsätzlich und wiederholt Überstundenentgelt vorenthalten, sollen sie künftig das Doppelte zahlen müssen, statt nur das, was sie ohnehin schuldig wären”, so Anderl am Freitag in einer Aussendung.
Arbeitgeber sollen für unbezahlte Überstunden doppelt zahlen
Für manche Arbeitgeber sei es einfach ein Geschäftsmodell, ihren Arbeitnehmern überlange Arbeitszeiten aufzuhalsen. “Leistung einzufordern, dann aber nicht zu bezahlen, setzt dem noch eins drauf”, kritisiert Anderl. Daher soll es künftig ein “Überstunden-Duplum” geben, fordert sie eine gesetzliche Änderung. Der Arbeitnehmer hätten dann bei unbezahlten Überstunden einen Rechtsanspruch auf das Doppelte.
Anlass für die Bekräftigung der AK-Forderung ist der Fall einer Angestellten, die nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit Hilfe der AK nun 200 offene unbezahlte Überstunden beim Arbeits- und Sozialgericht einklagt. Der Arbeitgeber habe trotz dreimaliger Aufforderung, die offenen Überstunden auszubezahlen, nicht reagiert. Nun werde ein Betrag von rund 7.200 Euro beim Arbeits- und Sozialgericht eingefordert.
45,3 Mio. unbezahlte Überstunden im Jahr 2017
Laut Statistik Austria wurden im Jahr 2017 exakt 249,6 Millionen Mehr- und Überstunden geleistet, davon waren 45,3 Millionen unbezahlt, ein Anteil von rund 18 Prozent. Dies bedeute ca eine Milliarde Euro Einkommensentfall, kritisiert die AK. Das Volumen entspreche 26.000 Vollzeitarbeitsplätzen.
(APA/Red)
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