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Airbus-Absturz: Lufthansa-Ärzte geraten unter Druck

Die Lufthansa (r. Vorstandschef Carsten Spohr) gerät unter Druck.
Die Lufthansa (r. Vorstandschef Carsten Spohr) gerät unter Druck. ©beide AP
Vor der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten hat das deutsche Luftfahrtbundesamt (LBA) nach eigener Darstellung nichts über die medizinische Vorgeschichte des Copiloten gewusst - die Flugmediziner der Lufthansa hatten die Informationen nicht weitergereicht.
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Bis zur Akteneinsicht beim Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa nach dem Absturz habe die Behörde über “keinerlei Informationen” dazu verfügt, teilte das LBA der “Welt am Sonntag” mit.

Über depressive Phase nicht informiert

Man sei vom Flugmedizinischen Zentrum nicht “über die abgeklungene schwere Depressionsphase” bei Andreas L. informiert worden, so das LBA. Flugmediziner müssen in Fällen schwerer Krankheiten wie Depressionen das LBA als Aufsichtsbehörde einschalten, wie die “Welt am Sonntag” unter Berufung auf eine EU-Verordnung berichtet – allerdings gelte dies erst seit April 2013.

Zwei Untersuchungen seit Inkrafttreten

Bisher ist bekannt, dass L. als Flugschüler seine Lufthansa-Verkehrsfliegerschule 2009 über eine “abgeklungene schwere depressive Episode” informierte, wie die Germanwings-Mutter am Dienstag (31. März) eingeräumt hatte. Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung gab es nach Informationen der “Welt am Sonntag” noch zwei Tauglichkeitsprüfungen beim Copiloten – im Sommer 2013 und im Jahr 2014.

Das LBA erläutert auf seiner Internetseite die Bestimmungen zu gesundheitlichen Problemen und schreibt: “Nicht jede gesundheitliche Störung darf bezüglich der Tauglichkeit Klasse 1, (LAPL), abschließend durch den Fliegerarzt beurteilt werden. Bestimmte Störungen müssen zur abschließenden Tauglichkeitsentscheidung vom Fliegerarzt an die lizenzführende Behörde verwiesen, also abgetreten werden.” Zu einer solchen Verweisung kam es im Fall Lubitz anscheinend nicht.

Lufthansa droht eine Klage in den USA

Die Lufthansa wollte sich nicht zu diesen Prüfungen und dem Zeitungsbericht äußern. Ein Sprecher verwies am Sonntag auf die laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen. Bei der Katastrophe vom 24. März besaß Lubitz nach früheren Lufthansa-Angaben “ein voll gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1”.

Derweil droht der Germanwings-Konzernmutter nun Ungemach vor einem US-Gericht: Anwälte haben Vorbereitungen getroffen, um eine mögliche Klage gegen die Airline einzuleiten. “Ja, wir prüfen eine Klage gegen Lufthansa”, sagte Brian Alexander, Partner der Kreindler & Kreindler-Kanzlei, dem Schweizer “SonntagsBlick”.

Dabei verfolgt die Kanzlei zwei Ansätze. Sie will zum einen wissen, ob Germanwings wissentlich einen Piloten eingesetzt habe, dessen mentaler Zustand die Sicherheit der Passagiere gefährdet habe. Weiters geht es um die Frage, ob die Zwei-Personen-Regel im Cockpit aus Kostengründen eingespart wurde. Bei dem Absturz kamen drei US-Bürger ums Leben.

Suche nach Habseligkeiten der Opfer

Bei den Bergungsarbeiten an der Germanwings-Absturzstelle konzentrieren sich die Einsatzkräfte inzwischen auf die Habseligkeiten der Opfer. Andere Arbeiten seien weitgehend eingestellt, berichteten französische Medien am Sonntag unter Berufung auf die Präfektur. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Marseille wurden etwa zahlreiche Handys gefunden.

Abtransport in der kommenden Woche

In der kommenden Woche soll damit begonnen werden, große Wrackteile von der Unglücksstelle abzutransportieren. Für schweres Bergungsgerät hatten die französischen Verantwortlichen eigens einen improvisierten Weg für Geländefahrzeuge zu dem sonst nur zu Fuß oder per Hubschrauber erreichbaren Ort des Absturzes präparieren lassen. (red/APA/dpa)

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