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Ai Weiwei auf dem Weg nach München

Erste Auslandsreise nach Wiedererlangung des Reisepasses.
Erste Auslandsreise nach Wiedererlangung des Reisepasses. ©AP
Auf seiner ersten Auslandsreise seit seiner Festnahme vor vier Jahren wird der berühmte chinesische Künstler Ai Weiwei am Donnerstag in München erwartet. Wie seine Berliner Galerie Neugerriemschneider auf dpa-Anfrage mitteilte, sollte der 57-Jährige mit der für 17 Uhr terminierten Lufthansa-Maschine landen.
Visum für Deutschland erhalten
Ai-Weiwei-Ausstellung in Bregenz

In den nächsten Tagen werde der Künstler auch nach Berlin kommen – wann, stehe noch nicht fest, sagte der Galerie-Mitarbeiter. “Jedenfalls nicht am Donnerstag.”

Reisepass erhalten

Erst vor einer Woche hatte Ai Weiwei seinen Pass wiederbekommen. Seit seiner Festnahme 2011 hatten ihm die chinesischen Behörden das Reisedokument vorenthalten. Sein sechsjähriger Sohn lebt in Berlin. Vor einem Jahr hatte Ai Weiwei ihn – auch aus Angst vor der Unberechenbarkeit des chinesischen Regimes – dorthin geschickt. “Alles verlief reibungslos”, sagte ein chinesischer Freund zu den Formalitäten beim Abflug in Peking. 2011 war der regimekritische Künstler bei der Ausreise am Flughafen festgenommen worden, womit seine 81-tägige Inhaftierung begann.

London verweigert Ai Weiwei langfristiges Visum

Unter Hinweis auf seine Inhaftierung vor vier Jahren hat Großbritannien dem chinesischen Künstler Ai Weiwei ein sechsmonatiges Geschäftsvisum verweigert und ihm nur einen dreiwöchigen Aufenthalt erlaubt. In dem Ablehnungsschreiben, das der Regimekritiker auf Instagram veröffentlichte, wird ihm vorgeworfen, im Visumantrag falsche Angaben über seine bisherige Straffälligkeit gemacht zu haben.

Nie wegen Verbrechen angeklagt oder verurteilt

“Es ist öffentlich bekannt, dass Sie früher eine kriminelle Verurteilung in China erhalten haben”, heißt es darin. Chinas berühmtester zeitgenössischer Künstler hob hingegen in einer Reaktion hervor, “niemals wegen eines Verbrechens angeklagt oder verurteilt worden” zu sein. Er war 2011 am Flughafen festgenommen worden. Dann wurden der Firma “Fake Design”, die sein Studio betreibt, Wirtschaftsvergehen vorgeworfen. Es gab aber keinen Prozess. Auch ist der 57-Jährige nicht Inhaber der Firma. Nach 81 Tagen in Haft an einem unbekannten Ort kam er wieder auf freien Fuß. Seither war sein Pass einbehalten worden, den er erst vor einer Woche zurückerhalten hatte.

Nach eigenen Angaben versuchte Ai Weiwei, den Sachverhalt in Telefonaten mit der Botschaft und den Einreisebehörden zu klären. “Aber die Vertreter bestanden darauf, dass ihre Quellen korrekt seien, und lehnten es ab, eine Fehlentscheidung einzuräumen”, hieß es in der Mitteilung des Künstlers. In den Gesprächen habe die britische Seite vielmehr auf die Nachrichten über seine Festnahme und die Steuervorwürfe gegen die Firma verwiesen.

Weiwei wollte zu Ausstellung nach London reisen

Der Künstler wollte zur Eröffnung seiner Ausstellung in der Royal Academy of Arts vom 19. September bis 13. Dezember nach London reisen. Ob er an der Veranstaltung teilnehmen wird, wurde jetzt infrage gestellt: “Ai Weiwei könnte nicht in der Lage sein, an der Installation der Ausstellung und der Eröffnung teilnehmen”, hieß es unter Hinweis auf die Visumprobleme.

Ihm seien seine Rechte als einfacher Bürger verweigert worden, hieß es weiter. Auch stellt sich London nach seiner Darstellung auf Pekings Seite: Mit dieser Entscheidung “wird die Position jener eingenommen, die Menschenrechtsverteidigern Leid zugefügt haben”. Sein Studio bestätigte auf Anfrage die Angaben auf Instagram, wollte aber noch nicht sagen, was Ai Weiwei jetzt tun wird.

Die Botschaft in Peking reagierte nur mit einem Hinweis auf eine Stellungnahme des Londoner Innenministeriums: “Alle Anträge werden individuell und im Einklang mit jeweiligen Gesetzen entschieden.” Auch wurde darauf verwiesen, dass Ai Weiwei ein Visum für die “ganze Zeitdauer” zwischen den Reiseterminen gewährt worden sei, die er in seinem Antrag angegeben habe. In dem Schreiben der Einreisebehörden wurde ferner darauf verwiesen, dass damit trotz seiner falschen Angaben im Visumantrag “eine Ausnahme gemacht worden ist”. (APA)

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