Der junge Mann hatte laut Anklage einen 22-Jährigen vor einem Innenstadtlokal in Wiener Neustadt im Zuge einer Auseinandersetzung durch sechs Messerstiche schwer verletzt. Das Urteil des Geschworenengerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten meldete Bedenkzeit an, auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Zur Höhe der Haftstrafe führte Richter Kurt Weisgram nur Gründe an, die eigentlich der Milderung dienen: Die Unbescholtenheit des Täters und die Provokation durch das Opfer.
Messerkampf am Domplatz in Wiener Neustadt
Die Tat hatte sich frühmorgens am 11. Dezember 2011 ereignet. Die beiden Männer waren aufgrund einer Banalität – der eine war dem anderen auf die Füße gestiegen – aneinandergeraten. Die Polizei schlichtete schließlich den Streit und die beiden versöhnten sich. Sie zogen getrennter Wege weiter. Doch am Domplatz trafen sie wieder aufeinander. Und ab hier gibt es zwei verschiedene Versionen.
Zwei Versionen der Bluttat, die zum Urteil führte
Die des Opfers: “Wir sind aufeinander zu. Plötzlich ist es mir in der Brustgegend ziemlich warm geworden. Ich habe geglaubt, der andere hat mir in den Bauch gehaut. Ich habe ihn weggestoßen und bin davong’rennt.”
Vor dem Eingang eines Lokals brach der junge Mann – mit sechs Stichen im Kopf-, Brust- und Rückenbereich – zusammen. Zwei im Lokal anwesende Sanitäter leisteten Erste Hilfe.
Für den jetzt Verurteilten stellte sich der Ablauf anders dar. Die Aggression wäre nicht von ihm, sondern vom Opfer ausgegangen. Der 22-Jährige hätte ihn “in den Schwitzkasten genommen” und mit Schlägen traktiert. “Das war bedrohlich. Ich war in Panik, habe mich zur Wehr gesetzt.” Deshalb habe er das in der Hosentasche mitgeführte Messer aufgeklappt und zugestochen. “Ich habe versucht, ihn zu verletzen, damit er von mir ablässt.” Aber einen Tötungsvorsatz habe er nicht gehabt, so der Angeklagte, der am Donnerstag in Wiener Neustadt zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. (APA)
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