Am Landesgericht Feldkirch ist das Urteil im Vergewaltigungsprozess gefallen. Schuldig, acht Jahre unbedingte Haft. Opferanwalt Surena Ettefagh kann für das Vergewaltigungsopfer 7000 Euro Entschädigung erkämpfen. Die Verteidigung meldet sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, somit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Keine Milderungsgründe
Der Schöffensenat fand bei dem Angeklagten keine Milderungsgründe. Der Mann bestritt bis zuletzt seine Schuld. Erschwerend war hingegen vor allem die massive Vorstrafe. Immerhin wurde der Beschuldigte bereits in der Schweiz wegen zweifacher Vergewaltigung schon einmal zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Während dieser Schweizer Haft habe seine Frau ihn regelmäßig besucht und zu ihm gehalten, sagt der Täter. Wie es nach dieser Verurteilung aussieht, ist offen.
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