von Christiane Eckert/VOL.AT
Der 49-jähriger Unterländer schwört, dass in jener Märznacht keine Vergewaltigung stattgefunden hat. Gar nichts Sexuelles sei vorgefallen, so seine Beteuerungen. Eine 30-jährige Frau behauptet, den Angeklagten in jener Nacht kennengelernt zu haben. Die Frau hatte gerade mit einer Ehekrise zu kämpfen, war nicht gut drauf und reichlich betrunken. Der Mann sei mit ihr aus gewesen, ihr Getränke bezahlt und dann auf einem Parkplatz in Fussach plötzlich verlangt, dass sie die „Zeche nun bezahlen solle“. Gemeint war Geschlechtsverkehr und andere Intimitäten.
Aussage gegen Aussage
Die Angaben schildern das Vorgehen des Mannes als grob, brutal und skrupellos. Die weinerliche, stark alkoholisierte 30-Jährige wurde von einer Passantin gefunden. Ihre Kleider waren total zerrissen, die Gefundene völlig verstört. Der Angeklagte saß bereits einmal wegen zweifacher Vergewaltigung in der Schweiz mehrere Jahre in Haft. Kein Grund, ihn auch dieses Mal automatisch für einen Vergewaltiger zu halten, sagt das Gesetz. Der Prozess wurde bis 18.00 Uhr anberaumt. Ob er mit Urteil endet, ist offen.
(VOL.AT)
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