Die Geschworenen entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung – die Staatsanwaltschaft hatte den Briten wegen Mordes angeklagt.
Urteil nicht rechtskräftig
Bei einem Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren war der ordentliche Lebenswandel mildernd, erschwerend hingegen die Tatsache zweier schwerer Verletzungen, sagte Richterin Doris Wais-Pfeffer. Verteidigung und Anklägerin gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Er habe den Mann nicht töten wollen, beteuerte der Beschuldigte bis zuletzt. Zu Prozessbeginn Mitte April hatte er sich nicht schuldig im Sinne der Anklage bekannt.
Angeklagter alkoholisiert
Die Anklägerin (Barbara Kirchner) fasste in ihrem Schlussvortrag das Geschehen nochmals zusammen: Der Angeklagte hatte damals nach der Arbeit in Lokalen etwas getrunken, dann weiter – zu dritt – auf der Parkbank der Wohnanlage und begab sich schließlich zusammen mit den beiden Männern in die Wohnung einer Bekannten, wo es zum Streit kam, in dessen Verlauf der 39-Jährige aus seiner Wohnung zwei Messer holte. Der 37-Jährige wollte die anderen draußen haben, um mit der Frau allein zu sein, sagte Kirchner.
In den Hals gestochen
Als die Männer tatsächlich gingen, wobei das spätere Opfer in jeder Hand ein Messer hielt, hätte die Geschichte – unblutig – enden können. “Man hätte zusperren und die Polizei rufen können”, stellte Kirchner in den Raum. Stattdessen sei der Beschuldigte dem 39-Jährigen nachgelaufen und habe ihn – ohne ein weiteres Gespräch – in den Hals gestochen bzw. dessen Handgelenke gepackt und so die Messer gezielt zu dessen Hals geführt. Zuvor in der Wohnung habe der – gut Deutsch sprechende – britische Staatsbürger die Tat angekündigt, indem er schrie, er werde den 39-Jährigen umbringen.
Notwehrsituation
Wenn die fatale Situation nicht genau geklärt werden kann, dürfe das nicht zum Nachteil seines Mandanten ausgelegt werden, erläuterte Rechtsanwalt Josef Gallauner den Geschworenen. Er beschrieb das Opfer wie zu Verfahrensbeginn als aggressiven, psychotischen Menschen und betonte, dass der Angeklagte den mit den Messern herumfuchtelnden 39-Jährigen nur festhalten wollte. “Wir wissen nicht, wie die Messer in den Hals eindrangen.” Fakt sei, dass man damals – also auch der dritte Bekannte – nur eine blutende Wunde auf der linken Halsseite gesehen habe, wie die Verletzung rechts entstand, wisse man gar nicht. Der Verteidiger sprach von einer Notwehrsituation oder allenfalls auch irrtümlicher oder fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge. Keinesfalls habe sein Mandant den Freund töten wollen.
Eine langjährige Freundin beider betonte im Zeugenstand: “Die beiden waren keine Saufkumpane, sondern wirklich Freunde. Was da passiert ist, ist wirklich furchtbar.” Wenn der 39-Jährige nichts getrunken hatte, sei er der netteste Mensch gewesen, aber der Alkohol habe ihn verändert. Sie habe ihn auch mehrmals – teilweise grundlos – ausrasten erlebt. (APA)
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