von Christiane Eckert/VOL.AT
Mitte Dezember bis Anfang März ging in der Bregenzer Achsiedlung die Angst um. Immer wieder wurden junge Frauen abends im Dunkeln verfolgt, umklammert und begrapscht. Sie schrien, schimpften und verteidigten sich. Da sie den Angreifer nicht identifizieren konnten, suchte man zweieinhalb Monate lang. Dann forschte man den Verdächtigen aus, der bei mehreren Übergriffen erst 13 Jahre alt war. Heute muss er sich wegen geschlechtlicher Nötigung vor dem Jugendschöffensenat verantworten. Anwältin Olivia Lerch wird sich als Verteidigerin für den Jugendlichen einsetzen.
Nur ein kleiner Teil
Insgesamt gab es über ein Dutzend Vorfälle, einige Male blieben die Annäherungsversuche des Burschen beim Versuch. Vor Gericht gelandet sind schlussendlich nur wenige Übergriffe, denn bei den meisten war der junge Mann noch nicht strafmündig. Für die übrig gebliebenen muss er sich aber verantworten, denn eine verzögerte Reife, die ihn entschuldigen würde, ist nicht bescheinigt. Bei Höchststrafen reduziert sich bei Jugendlichen, also jungen Menschen zwischen vierzehn und achtzehn, die Strafe auf die Hälfte. Mindeststrafen entfallen. Ob und in welchem Ausmaß der Heranwachsende für sein Fehlverhalten bestraft wird, muss der Schöffensenat beurteilen.
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