Abstellen oder nicht abstellen: Neue Regeln für Mietscooter

Das Abstellen von Mieträdern und -rollern ist nur mehr auf vier Meter breiten Gehsteigen oder speziell markierten Abstellflächen zulässig. Die Geräte müssen entlang vom fahrbahnseitigen Gehsteigrand im 90°-Winkel aufgestellt werden.
Wo die Mietroller abgestellt werden dürfen und wo nicht
Das Abstellen ist verboten:
- rund um die Wiener Staatsoper
- auf Gehsteigen und Plätzen vor Bauwerken und Einrichtungen, die von kultureller Bedeutung sind, außer an dort aufgestellten Fahrradständern
- in öffentlichen Grünanlagen, außer bei Radabstellanlagen oder auf mindestens vier Meter breiten Wegen, auf denen das Fahrradfahren zulässig ist.
Das platzsparende Abstellen auf Parkstreifen auf der Fahrbahn bleibt erlaubt. Den Mietern wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit Fahrradabstellanlagen zu beanspruchen. Nutzer von ÖAMTC easy way sind von den neuen Regeln übrigens nicht betroffen - hier gelten nach wie vor die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.
(Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.