Die Werbebanner auf den mobilen Webseiten und in Handy-Apps können für Mobilfunkkunden zu teuren Kostenfallen werden. Über die Banner von Spaßanwendungen wie „Freundsuche“, „Orte jedes Handy“, „Mobile Spy“ oder „Finde einen Freund“ sowie vermeintliche Gewinnspiele werden die Konsumenten auf die Webseiten der jeweiligen Anbieter geleitet.
Kostenpflichtige SMS-Abos
Bevor der Dienst genutzt werden kann, muss der Kunde seine Handynummer angeben. Die Folge: Man schließt ein kostenpflichtiges Mehrwert-SMS-Abo ab. Die Hinweise darauf sind meist im Kleingedruckten am Ende der Webseite versteckt. „So erfährt der Konsument von dem Abo meist erst bei der Durchsicht der nächsten Handyrechnung“, sagt AK-Konsumentenberaterin Sandra Leichte.
Grundsätzlich lassen sich solche Abos von Anbietern wie zum Beispiel Guerilla Mobile, Bob Mobile oder yepp-yepp.at leicht Kündigen: Antworten Sie auf eine SMS mit „Stop“. „Die Anbieter der Mehrwertdienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, das als Kündigung zu akzeptieren“, erklärt die Expertin.
Sperre hilft nicht immer
Um sich vor Mehrwertfallen zu schützen, kann man bei seinem Mobilfunkanbieter sämtliche Mehrwertdienste kostenlos sperren lassen. Sandra Leichte betont aber: „Gegen WAP-Billing Abos ist diese Maßnahme sinnlos.“ Die WAP-Seiten unterscheiden sich nicht von normalen Internetseiten.
Wird eine solche Seite geöffnet, werden Daten an den Seitenbetreiber weitergeleitet. Dieser kann über die Daten den Nutzer identifizieren. Dem Mobilfunkbetreiber wird nun gemeldet, dass der Konsument ein Abo abgeschlossen hat. Dieses Abo wird auf der Handyrechnung meist unter der Bezeichnung „WAP-Abo“ aufgeführt. Die Kosten können dabei bis zu 60 Euro betragen.
Einspruch erheben
Bei Unstimmigkeiten auf der Rechnung empfiehlt die Expertin, schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Rechnungserhalt beim Mobilfunkbetreiber Einspruch zu erheben. „Sollte das zu keinem Ergebnis führen, können sich Betroffene bei der Schlichtungsstelle der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) melden, die ein Schlichtungsverfahren einleitet“, empfiehlt Sandra Leichte.
AK
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