Abgesagtes Frequency Festival: Gutschein anzubieten genügt nicht
Viele Musikfans haben vergangenes Jahr Festival-Pässe für das dreitägige FM4 Frequency-Festival 2020 gekauft. Aufgrund der Covid 19-Pandemie musste das Festival abgesagt werden. Der Kläger (Karteninhaber) forderte vom Veranstalter die Rückerstattung des Ticketpreises.
Veranstalter bot Gutscheine an, die aber nicht zu haben waren
Der Veranstalter hat die Rückzahlung des Ticketpreises verweigert und darauf verwiesen, dass für jeden Tag lediglich ein Gutschein von EUR 70 nach dem KuKuSpoSiG ausgefolgt werden könne, womit der Ticketinhaber keinen Anspruch auf sofortige Rückzahlung hätte. Die vom Veranstalter in Aussicht gestellten Gutscheine wurden jedoch auf der extra eingerichteten Internetseite im konkreten Fall nicht umgesetzt, womit der Karteninhaber keinerlei Möglichkeiten hatte, die Gutscheine tatsächlich zu erhalten.
Statt Frequency-Festival-Tickets: Kosten sind zu erstatten
Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat in seinem Urteil vom 25.02.2021 zu Recht erkannt, dass dem Karteninhaber die vollen Ticketkosten zuzüglich Zinsen und Rechtsverfolgungskosten zu erstatten sind. Die bloße Erklärung des Veranstalters, Gutscheine anbieten zu wollen, war für das Gericht zu wenig. Der Veranstalter muss die Gutscheine auch tatsächlich übergeben.
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