Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung sowie im Internet auf www.vorarlberg.at den Gesetzestext einsehen und Änderungsvorschläge machen.
Abgabenanpassungsgesetz: Einige Abgabengesetze sehen vor, dass die Behörden bei der Verwaltung der Abgaben das Abgabenverfahrensgesetz (AbgVG) anzuwenden haben. Ab dem 1. Jänner 2010 ist für die Regelung des Verfahrens für die Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben der Bundesgesetzgeber zuständig. Das Verfahrensrecht für die Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben wird künftig in der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Die bisherigen Verweise auf das Abgabenverfahrensgesetz müssen daher geändert werden.
Die Regelung des Verfahrens für die Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben liegt ab dem 1. Jänner 2010 ausschließlich beim Bundesgesetzgeber. Jene Teile des bisherigen Abgabenverfahrensgesetzes (AbgVG), die Regelungen über das Verfahren enthalten, treten am 1. Jänner 2010 außer Kraft. Die stafrechtlichen und die organisationsrechtlichen Bestimmungen des AbgVG bleiben aber auch nach dem 1. Jänner 2010 bestehen. Im Interesse der Rechtssicherheit sollen die verbleibenden Regelungen des AbgVG in einem neuen Gesetz zusammengefasst werden.
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