Ab Donnerstag: Stallpflicht in Vogelgrippe-Hochrisikogebieten
Demnach sind in Gebieten mit "stark erhöhtem Risiko" Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel "dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind", teilte das Gesundheitsministerium mit.
Rund um den Betrieb in Steyr wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens für 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern, hieß es in der Aussendung. Das bedeutet u.a. Stallpflicht, eingeschränkten Zugang zu den Ställen und Desinfektionsmaßnahmen. Der erste bestätigte Fall von Vogelgrippe betraf eine Kleinhaltung im Burgenland am 17. November 2025.
(APA/Red)
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