Mit der unbeschränkten Abfrage über potenzielle Gewalttäter sollen Kinder vor sexuellem Missbrauch geschützt werden, gab Justizministerin Beatrix Karl bekannt. In Kraft treten soll das Gesetz am 27. April.
Kindesmissbrauch im Vorfeld verhindern
Die Jugendwohlfahrt soll darüber hinaus die Möglichkeit haben, Auskünfte aus der Sexualstraftäterdatei zu erhalten, um die Eignung von Pflege- und Adoptiveltern beurteilen. “Es muss geprüft werden können, ob das Wohl von Kindern gefährdet ist – damit soll ein weiterer Schritt gesetzt werden, um in Zukunft Fälle von Kindesmissbrauch im Vorfeld verhindern zu können”, so Karl. Die ausgedehnte Einsichtnahme in das Strafregister war nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Cain im Jänner 2011 in Vorarlberg gefordert worden.
EU-weite Sexualstraftaten im Strafregister
Mit der Novelle zum Strafregistergesetz soll auch der Austausch von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten der EU erleichtert, beschleunigt und vereinheitlicht werden. In Zukunft können im Fall einer Verurteilung in Österreich eventuelle Vorstrafen aus anderen EU-Staaten berücksichtigt werden. In Hinkunft müssen Tätigkeitsverbote, die in anderen EU-Staaten im Zusammenhang mit Verurteilungen wegen Sexualstraftaten an Minderjährigen ausgesprochenen wurden, in das Strafregister eingetragen werden.
Schnellere Verfahren möglich
Oftmals würden lange Verfahrensdauern in Wirtschaftsstrafsachen davon abhängen, ob in bestimmte Unterlagen Einsicht genommen werden dürfe, so Karl. Die Novelle soll dafür sorgen, dass Verfahren aufgrund eines Widerspruchs des Betroffenen gegen eine Sicherstellung von Unterlagen vereinfacht und beschleunigt werden – ohne Verlust an Rechtsstaatlichkeit.
Videotechnik im Verhandlungssaal
Was die Novelle auch regeln wird, ist die effektivere Kontrolle der Einstellung von Strafverfahren durch den Rechtsschutzbeauftragten – ihm soll in jedem Fall eine Begründung zugestellt werden. Außerdem soll moderne Videotechnik in den Verhandlungssaal Einzug halten – das spare personal- und kostenintensive Vorführungen von Beschuldigten, erklärte Karl. Ob der Beschuldigte vor Gericht erscheinen muss, sei Ermessensfrage des Gerichts.
APA
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