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Jugendwohlfahrt: Erweiterte Einsicht ins Strafregister

Vor genau einem Jahr, am 31. Jänner 2011, traf sich die Expertenkommission zu ihrer ersten Sitzung - v.l.: Kinder- und Jugendpsychotherapeut Martin Christandl, Landesamtsdirektor Günther Eberle, Landesvolksanwältin Gabriele Strele, Kinder-und Jugendanwalt Michael Rauch
Vor genau einem Jahr, am 31. Jänner 2011, traf sich die Expertenkommission zu ihrer ersten Sitzung - v.l.: Kinder- und Jugendpsychotherapeut Martin Christandl, Landesamtsdirektor Günther Eberle, Landesvolksanwältin Gabriele Strele, Kinder-und Jugendanwalt Michael Rauch ©VLK
Feldkirch – Die Jugendwohlfahrt soll volle Akteneinsicht in das Strafregister bekommen, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch eine bestimmte Person gegeben ist. Dies sieht die vorliegende Novelle zum Strafregistergesetz vor.


Diese Novelle wurde aufgrund einer Empfehlung der Experten-Kommission, die im Fall Cain einberufen wurde, mit Unterstützung der Landeshauptleute-Konferenz den zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres vorgelegt. „Es hat einige Zeit gedauert bis sich der Bund bewegt hat“, weiß Jugendanwalt Michael Rauch als Mitglied der Experten-Kommission: „Wir haben die Empfehlung vor einem Jahr abgegeben.“ Doch die Bemühungen der Vorarlberger Experten-Kommission haben sich bezahlt gemacht: laut Michael Rauch wird die Gesetzesänderung im Sommer in Kraft treten.

Ziel ist umfassender Schutz der Kinder

Das Hauptziel des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist „der umfassende Schutz der Kinder bei konkretem Verdacht der Jugendwohlfahrt auf Kindeswohlgefährdung durch eine bestimmte Person“, so Jugendanwalt Rauch: „Ich sehe das sehr positiv.“ Bisher waren bestimmte Strafdelikte für die Jugendwohlfahrt nicht einsehbar beziehungsweise nur teilweise einsehbar. „Das bedeutet auch mehr Verantwortung“, so Michael Rauch.

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