“In Zukunft dürfen von Montag bis Freitag, werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, auch Betriebsfahrzeuge mit Parkkleber für den jeweiligen Bezirk, solche mit Servicekarten für den jeweiligen Bezirk und Wiener Kleintransportfahrzeuge mit der Endung KT im Kennzeichen diese Parkplätze nutzen”, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Bisher durften nur Fahrzeuge mit Parkkleber für den jeweiligen Bezirk sowie behinderte Personen mit Parkausweis in den Anwohnerparkzonen abgestellt werden.
Schilder werden ausgetauscht
Auch die Beschilderung der Anrainerparkplätze im 9. und 12. Wiener Gemeindebezirk wird sich ändern. Ab 1. Dezember wird sich auf der Zusatztafel lediglich der Text “AnwohnerInnenparken XY. Bezirk lt. ABl. Wien 41/2018” finden.
Im 1. und 8. Bezirk wird sich an der Beschilderung jedoch vorläufig nichts ändern. Was das rechtlich bedeutet, darüber gehen die Meinungen auseinander. “Unserer Meinung nach gilt der Inhalt der neuen Verordnung auch mit den alten Zusatztafeln”, so Hoffer. “Wir raten aber eindringlich davon ab, Fahrzeuge die nicht zum Kreis der Berechtigten gehören, in einer Anwohnerparkzone abzustellen.”
Rechtlich nicht glasklar
Aufgrund der rechtlichen Unklarheiten appelliert der ÖAMTC an die Polizei, gegen offensichtlich irrtümliche Falschparker, die ihr Kfz etwa im Geltungszeitraum der Kurzparkzone mit Parkschein auf einem solchen Anrainerparkplatz abgestellt haben, primär mit Ermahnung vorzugehen. “Die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit im 1. und 8. Bezirk darf nicht zu Lasten der Verkehrsteilnehmer gehen”, so der ÖAMTC-Jurist abschließend.
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