Teilpension kommt ab 2026: Das musst du wissen

Wer älter ist und nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann oder will, soll ab 2026 von einem neuen Pensionsmodell profitieren: der Teilpension.
Flexible Lösung für ältere Arbeitnehmer
Das Vorhaben sieht vor, dass Arbeitnehmer mit Pensionsanspruch ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen können – ohne vollständig aus dem Berufsleben auszuscheiden.
Anspruch bei bestehender Pensionsberechtigung
Voraussetzung für die Teilpension ist ein bestehender Anspruch auf eine Pensionsart wie Alterspension, Korridorpension oder Schwerarbeitspension. Zusätzlich muss mit dem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent vereinbart werden. Das Einkommen setzt sich dann aus einem anteiligen Gehalt und der Teilpension zusammen.
Weiterhin versichert – und künftige Pension erhöht sich
Ein zentraler Vorteil: Beschäftigte bleiben sozialversichert und zahlen weiterhin in die Pensionsversicherung ein. Damit steigt auch die spätere monatliche Vollpension – allerdings nur für den Teil, der weiter erarbeitet wird. Die Teilpension selbst unterliegt den üblichen Zu- und Abschlägen, wie sie auch bei einer regulären Frühpension Anwendung finden.
Es gibt drei Varianten
Je nachdem, wie stark die Arbeitszeit gekürzt wird, fällt die Teilpension unterschiedlich aus:

Praxisbeispiel: Maschinenführer mit Korridorpension
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein 63-jähriger Maschinenführer mit Anspruch auf Korridorpension kann ab 2026 seine Arbeitszeit halbieren und drei Tage pro Woche arbeiten. Er erhält dafür ein angepasstes Gehalt und zusätzlich eine Teilpension in Höhe von rund 1.347 Euro brutto. Der Beschäftigte bleibt im System, kann sich erholen und verbessert gleichzeitig seine spätere Pension.
Beispielrechnung Teilpension
- Anspruch: Frühpension ab 63 erfüllt
- Pensionskonto: 3.000 Euro monatlich
- Arbeitszeitreduktion: 50 Prozent
- Teilpension: 50 % von 3.000 Euro = 1.500 Euro
- Abschlag: 10,2 % (für zwei Jahre Frühpension - 5,1 % pro Jahr)
- Auszahlung: 1.347 Euro Teilpension
- Gesamteinkommen: Teilpension + 50 % Erwerbseinkommen
Vorteile für Betriebe und Beschäftigte
"Die Teilpension ist eine faire Lösung für alle, die nicht mehr Vollzeit können, aber nicht aufgeben wollen", erklärt Martina Lackner, Expertin beim Österreichischen Gewerkschaftsbund. "Das hilft nicht nur den Menschen selbst – auch Unternehmen profitieren, weil erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben."
Kein dauerhafter Pensionsantritt
Die Teilpension gilt nicht als endgültiger Pensionsantritt. Lediglich der Teil des Pensionskontos, aus dem die Teilpension berechnet wird, wird geschlossen. Der restliche Anspruch bleibt bestehen und wird bei einem späteren vollständigen Pensionsantritt berücksichtigt. Das bedeutet: Wer später in Vollpension geht, erhält eine entsprechend höhere Auszahlung.
Was muss ich tun?
- Pensionsanspruch klären
- Arbeitszeit mit Arbeitgeber:in um mindestens 25 % reduzieren
- Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen
Die Teilpension ist freiwillig – niemand muss sie nutzen, aber alle können es.
Fazit: Modell mit Potenzial
Mit der Teilpension wird eine Lücke im Pensionssystem geschlossen. Das Modell bietet eine flexible Alternative für Personen, die nicht mehr Vollzeit arbeiten können oder wollen, aber weiterhin im Berufsleben bleiben möchten. Auch Betriebe könnten von der längeren Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte profitieren.
(VOL.AT)
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