Tierschützer mit Beschwerden gegen Singvogelfang erfolgreich
Im Herbst werden Gimpel, Stieglitze, Erlenzeisige und Fichtenkreuzschnäbel mithilfe von Lockvögeln gefangen und über den Winter in Volieren gehalten, bei einer Ausstellung gezeigt und im Frühling wieder freigelassen. Tierschützer kritisieren das Brauchtum aber als Tierquälerei.
Beschwerde gegen 30 von 370 Genehmigungen
Fangzeit ist von 15. September bis Ende November, für den Fang braucht man eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft. Laut VGT wurden heuer etwa 370 Bewilligungen erteilt, gegen rund 30 legten die Tierschützer Beschwerden ein. Diesen wurde stattgegeben, die Bescheide müssen neu erlassen werden. Im Wesentlichen wurden die Bezirkshauptmannschaften beauftragt, mehr Recherchen anzustellen. U.a. brauche man ein aktuelles Gutachten über den guten Erhaltungszustand der Arten, es müsse sichergestellt werden, dass keine anderen Arten gefangen werden etc. Zudem dürften die Bewilligungen nicht auf drei Jahre ausgestellt werden.
Für den VGT steht damit fest, dass damit alle 370 Genehmigungen für den Singvogelfang rechtswidrig seien, weil sie "praktisch denselben Wortlaut haben". Die Bescheide müssten eigentlich alle einzeln geprüft werden. Man habe aber aus Kostengründen nur gegen rund 30 Beschwerde erhoben, so der VGT. Die anderen Bescheide sind laut LVwG mittlerweile rechtskräftig. Für die Empfänger der 30 beeinspruchten Bescheide ändert sich nichts, denn die Beschwerde hatte aufschiebende Wirkung und nun ist die Fangsaison zu Ende.
VGT-Obmann mit Vorwürfen gegen Bezirkshauptmannschaften
"Endlich hat ein unabhängiges Gericht außerhalb des oberösterreichischen Salzkammerguts über den Singvogelfang entschieden", zeigte sich VGT-Obmann Martin Balluch erleichtert. "Seit Jahrzehnten werden hier rechtswidrig Vögel gefangen", so Balluch, der den Bezirkshauptmannschaften vorwirft, dass sie "wissentlich diese illegalen Machenschaften decken, insbesondere, indem sie ganz offensichtlich rechtswidrig für drei Jahre Genehmigungen ausstellen, obwohl wortwörtlich im Gesetz steht, dass die Genehmigungen nur für eine Fangsaison erteilt werden dürfen".
(APA)
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