15-Jährige für Bombendrohung gegen Wiener Polizei verurteilt
Bei ihrer polizeilichen Befragung hatte die junge Muslima die Beamten zunächst irritiert, indem sie erklärte, es sei "erlaubt, Kuffar (Ungläubigen, Anm.) zu bestehlen". Ein Polizist wies sie darauf auf die österreichische Rechtsordnung hin, worauf sie entgegnete, sie wolle "nicht in einem Raum mit Kuffar sein". In weiterer Folge kam es dann zur Aussage, sie werde einem Beamten eine "Bombe ins Gesicht werfen". Außerdem habe sie ein Messer dabei. "Die Bombe wird euch alle vernichten", sagte die 15-Jährige, "ich werde mit dieser Polizeistation beginnen."
Gerahmte Bilder mit IS-Flaggen bei 15-Jähriger gefunden
Bei der anschließenden Durchsuchung wurde zwar kein Messer gefunden. Im Rucksack der jungen Syrerin stieß man allerdings auf zwei gerahmte Bilder mit IS-Flaggen. Wie sich im Zuge der weiteren Erhebungen zeigte, hatte die mutmaßliche Sympathisantin der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) zusammen mit einer Freundin mit diesen Bildern vor prominenten Plätzen in Wien posiert und sich dabei fotografieren lassen. Diese Fotos sollen auf sozialen Kanälen Verbreitung gefunden haben.
Als IS-Propaganda wurde das von der Staatsanwaltschaft offenbar nicht gewertet, die gerahmten Bilder waren in der Hauptverhandlung kein Thema. Die Angeklagte wurde auch nicht beschuldigt, einen Anschlag tatsächlich im Sinn gehabt zu haben. "Die Planung eines Anschlags wird ihr nicht vorgeworfen. Das ist eingestellt worden", hielt die Staatsanwältin dazu fest.
Angeklagte wollte "ein bisschen Angst machen"
Die inzwischen 16-Jährige, die in einem Haare und Hals bedeckenden Hijab zur Verhandlung erschien, gab die inkriminierten Äußerungen zu. "Es kam aus Provokation und Wut", sagte die von Verteidiger David Jodlbauer vertretene Jugendliche. Einer der zwei Polizisten, den die Angeklagte bei dessen Vornamen nannte, habe "ein paar Worte gesagt, wo ich mich provoziert gefühlt habe. Ich lass mir von keinem Mann sagen, dass ich zurück in mein Land soll." Daher habe sie "ihnen (den zwei Polizisten, Anm.) ein bisschen Angst machen wollen."
"Sie hat gesagt, sie wird uns alle in die Luft sprengen, weil wir so respektlos sind. Und zu mir persönlich hat sie gesagt, dass sie auf mich die Bombe wirft und die Bombe das Letzte ist, was ich im Leben sehen werde", berichtete einer der zwei Beamten. Die damals 15-Jährige sei "sehr ungehalten" gewesen. Auf die Frage, ob er sich gefürchtet hätte, erwiderte der 27-Jährige: "Ich persönlich hab" das nicht so ernst genommen. Ich hab" mich nicht bedroht gefühlt."
Polizist: "War in Furcht und Unruhe versetzt"
Seinem gleichaltrigen Kollegen ging es anders. "Ich hab' es ernst genommen. Ich war in Furcht und Unruhe versetzt", schilderte der Polizist. Auf näheres richterliches Nachfragen präzisierte er: "Es wird einem übel. Heiß. Einen hohen Puls bekommt man. Man schläft tagelang schlecht."
Für die Angeklagte war das nicht nachvollziehbar. "Menschen, die reifer im Kopf sind, sollten das einer 15-Jährigen nicht glauben", meinte sie. Die Frage, ob sie sich bei den Polizisten entschuldigen möchte, beantwortete sie mit einem klaren "Nein". Sie änderte auch ihre Rechtsansicht nicht, dass man Nichtmuslima Wertsachen wegnehmen dürfe: "Ich will dabei bleiben. Weil es so ist." Daraufhin bemerkte der Richter: "Das wird in Österreich noch öfter vorkommen, dass Sie sich in einem Raum mit Ungläubigen aufhalten müssen. Werden Sie das schaffen?" Die mittlerweile 16-Jährige beantwortete diese Frage mit Schweigen.
Obwohl der IS an sich nicht Gegenstand der Verhandlung war, wollte Richter Daniel Potmesil dann doch wissen: "Wie stehen Sie zum IS?" - "Ich habe kein Verhältnis dazu." - "Wie stehen Sie zu Terror-Anschlägen?" - "Ich habe keine Aussage dazu." - "Wie stehen Sie zu Ungläubigen?" - "Ich hab' keinen Kontakt."
Bewährungshilfe angeordnet
Die 16-Jährige dürfte innerfamiliär schwierige Jahre hinter sich und Gewalterfahrungen erlebt haben. Die Jugendliche befindet sich in Obsorge der MA 11 und ist fremd untergebracht. Als ihr der Richter eine Psychotherapie anbot - eine entsprechende Weisung hätte der Zustimmung der Angeklagten bedurft - lehnte sie das ab: "Ich möchte keine machen. Ich will nicht." So konnte am Ende im Urteil in Verbindung mit der Bewährungsstrafe lediglich Bewährungshilfe beim Verein Neustart angeordnet werden. Auch das wollte die 16-Jährige nicht, dafür war aber nicht ihre Zustimmung nötig. "Ich krieg das selber hin", versicherte sie dem Richter, keine sozialarbeiterische Hilfe zu benötigen. "Das denke ich nicht", erwiderte dieser, worauf er ein "Dann denken Sie es halt nicht" zurückbekam.
(APA)
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