14 Monate Haft nach tödlicher Alko-Fahrt in NÖ
Ereignet hatte sich die folgenschwere Kollision auf der laut Einzelrichter "kerzengeraden Straße" am Nachmittag des 27. September. Die 20-jährige Bikerin erlag an Ort und Stelle ihren schweren Verletzungen. Bereits unmittelbar zuvor war der 41-Jährige Zeugen zufolge durch eine riskante Fahrweise aufgefallen. Er selbst habe jedoch gedacht, den Wagen gut zu beherrschen, gab der Angeklagte zu Protokoll.
Bei der Kollision habe es einen "Riesenknall" gemacht. Er sei ausgestiegen und habe die 20-Jährige liegen gesehen, so der Beschuldigte. In weiterer Folge habe er Reanimationsversuche gestartet. Der 41-Jährige selbst erlitt bei dem Zusammenstoß eine Gehirnerschütterung und Frakturen.
Warum Bier und Schnaps? "Ich weiß es echt nicht"
Bevor er sich ans Steuer des Autos setzte, hatte er in einer Bar in Traismauer (Bezirk St. Pölten) Bier und Schnaps konsumiert. Was ihn zum Trinken bewogen hat? "Ich weiß es echt nicht."
Generell war es nicht die erste Alko-Fahrt des 41-Jährigen. Der Mann weist laut Richter seit 2021 zahlreiche verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen auf, wurde auch zwei Mal beim Lenken eines Kfz unter Alkoholeinfluss erwischt. Zudem wurde der österreichische Staatsbürger 2023 wegen einer Sachbeschädigung in Wien zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Von einem Widerruf der Strafnachsicht wurde hier am Donnerstag abgesehen, es erfolgte aber eine Verlängerung der Probezeit auf fünf Jahre.
Verteidigerin: "Größter Fehler seines Lebens"
Nach dem Verkehrsunfall im September sei der Angeklagte stationär behandelt worden, führte die Verteidigerin ins Treffen. Dem 41-Jährigen sei es "gesundheitlich und psychisch" nicht gut gegangen, er spreche nunmehr vom "größten Fehler seines Lebens": "Es vergeht kein einziger Tag, an dem er nicht an diesen Vorfall denkt."
Fahren unter Alkoholeinfluss sei aktuell im Steigen und werde auch bagatellisiert, hob der Einzelrichter bei der Urteilsbegründung hervor. "Nur wenn was passiert", dann könne es "mit sehr tragischen Folgen" verbunden sein. Es sei daher eine Strafe notwendig gewesen, die auch generalpräventiv wirke. Aber: Aus Sicht "der Eltern der Verstorbenen wird man wahrscheinlich nie schuld- und tatangemessen urteilen können". Die Verteidigerin meldete gegen das Urteil Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.