Bargeld leichter zugänglich: EU plant neue Regeln für den Einzelhandel
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich auf neue Regeln für Zahlungsdienste, wie beide Seiten mitteilten. Die beiden Institutionen müssen die Einigung noch formell annehmen, bevor die Vorgaben in Kraft treten können.
Bargeld ohne Einkauf
Um den Zugang zu Bargeld vor allem in ländlichen Gebieten zu verbessern, sollen Einzelhändler künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen können – ohne dass Kunden etwas kaufen müssen. Damit soll unter anderem Menschen geholfen werden, die keine Geldautomaten in der Nähe haben.
Mehr Transparenz bei Gebühren
Zudem sollen alle Gebühren vor einer Kartenzahlung – oder beim Bargeldabheben – transparent angezeigt werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um Wechselkurskosten oder Gebühren an Geldautomaten.
Um Betrug zu erschweren, müssen Zahlungsdienstleister wie Banken künftig prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Dies ist bei bestimmten Zahlungen bereits der Fall. Versagen Anbieter bei der Betrugsprävention, können sie für die Verluste der Kunden haftbar gemacht werden.
Erstattungen bei Betrug
Im Fokus steht auch Identitätsbetrug, bei dem Betrüger sich als Mitarbeiter einer Bank oder eines anderen Zahlungsdienstleisters ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister laut Parlament den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet.
Auch Online-Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen: Sie haften nach Angaben des Europaparlaments künftig gegenüber Banken, die betrogene Kunden entschädigt haben, sollten sie über betrügerische Inhalte informiert worden sein und diese nicht entfernt haben.
(VOL.AT)
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