Technische Hilfen für Krankentransporte noch rar
Konkrete Daten über diese Form der Belastung beim Transport der Patienten scheinen in der Beantwortung durch Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zwar nicht auf, es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass "in einem Im AUVAfit-Projekt in einer Rettungs- und Krankentransportorganisation (2024)" festgestellt wurde, dass die Belastungen im Rettungsdienst vielfältig und teilweise sehr hoch sind. "Als hoch belastend wurden für Frauen und Männer der Patiententransfer vom Boden weg, das Anpassen der Höhe der Trage und das Tragen zum Fahrzeug (jeweils mit Patient) identifiziert", hieß es.
Technische Hilfsmittel vielerorts noch nicht vorhanden
In der betreffenden Anfrage wurde darauf hingewiesen, "dass kraftunterstützte Systeme als Stand der Technik gelten, aber vielerorts noch nicht vorhanden" seien. Hier verwies das Gesundheitsministerium darauf, man wolle mit Information der Rettungsorganisationen einen ersten Schritt zur Sensibilisierung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erreichen. Diese seien verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer "bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen."
Jedoch: "Das Rettungswesen fällt in die alleinige Zuständigkeit der Länder", hieß es. Daher könne das Ministerium nicht beantworten, ob spezifische Richtlinien oder Förderprogramme in diesem Bereich geplant seien. Länderübergreifend stehe jedoch fest, dass das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für ehrenamtlich Tätige im Sanitätswesen nicht gilt.
Grüne: Einheitliche Standards nötig, auch für Ehrenamtliche
An letzterem Punkt entzündet sich u.a. die Kritik des Grünen Gesundheitssprechers Ralph Schallmeiner, der die Anfrage mitverfasst hatte. Dass die ehrenamtlichen Sanitäterinnen und Sanitäter vom Arbeitsschutzgesetz nicht erfasst sind, sei "schon hart", sagte er zur APA. Er unterstelle keiner Rettungsorganisation, dass man eine "Zweiklassen-Struktur" einbauen würde (zwischen angestellten und ehrenamtlich tätigen Sanitätern). Man habe aber in der Vergangenheit bei diesem Thema nicht genug hingesehen, da nehme er niemanden der politisch Verantwortlichen aus, so Schallmeiner.
Problematisch sieht er die auf die Bundesländer verteilten Kompetenzen, die "meist sehr konträre und nicht unbedingt fortschrittliche Positionen" vertreten würden. Auch habe Schumann etliche Fragen mit Verweis auf die Länderkompetenzen nicht beantwortet. Das Sanitätergesetz müsse neu geschrieben werden, es müssten bundesweit einheitliche Standards geschaffen werden, so Schallmeiner.
Viele Mängel festgestellt
Besonders bemerkenswert ist für den Grünen die hohe Zahl an festgestellten Mängeln: Bei 193 Kontrollen durch die Arbeitsinspektion in den Jahren 2023 bis 2025 (Stand Oktober) wurden laut Schumann 342 Mängel festgestellt. Die häufigsten davon betrafen die Arbeitsstättengestaltung (72), aber etwa auch Verstöße gegen Allgemeine Bestimmungen (z.B. Evaluierung, Information, Unterweisung) oder die Verwendung von Arbeitsstoffen. In drei Fällen wurde Strafanzeige wegen wiederholt festgestellter Mängel bei Umgang und Lagerung von Arbeitsstoffen erstattet.
Da das Arbeitsinspektorat vor einer Mangelfeststellung in der Regel eher eine Beratung durchführt, dürfte laut Schallmeiner "noch mehr im Argen liegen" als die Daten vermuten lassen. Zu den nicht flächendeckend umgesetzten Hebehilfen merkte der Abgeordnete an, man brauche sich nicht wundern, wenn Sanitäterinnen und Sanitäter dann "irgendwann einen Bandscheibenvorfall haben oder skelettmuskuläre Probleme". Er wisse aber, dass etwa das Rote Kreuz dabei sei, diese Hebehilfen einzuführen - es sei aber die Frage, wie flächendeckend das in Summe geschehe. Auch die psychische Belastung mit 25 genannten Mängeln dürfte laut Schallmeiner auf ein "strukturelles Thema" hindeuten.
(APA)
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