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Urteil gegen Tschann aufgehoben

Simon Tschann bei der Gerichtsverhandlung am 18. Dezember 2024 am Landesgericht Feldkirch.
Simon Tschann bei der Gerichtsverhandlung am 18. Dezember 2024 am Landesgericht Feldkirch. ©VOL.AT/Hartinger
Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil gegen den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann aufgehoben.
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Damit geht das Verfahren zurück ans Landesgericht Feldkirch. Die Vorwürfe seien von diesem nicht ausreichend begründet worden, hieß es bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Von einem weiteren Vorwurf der fälschlichen Beurkundung wurde Tschann freigesprochen. Er zeigte sich in einer ersten Reaktion "sehr erleichtert".

Die Generalprokuratur hatte im September empfohlen, der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung stattzugeben. Tschann wurde im Dezember 2024 am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Das Urteile lautete elf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 51.000 Euro. Der Bürgermeister habe 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt. Dabei seien nicht alle Voraussetzungen erfüllt gewesen, Tschann habe das gewusst.

Der Stadtchef zeigte sich damals von der Entscheidung des Schöffensenats erstaunt und meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Bei der Bürgermeisterwahl im vergangenen März schadete die Geschichte Tschann nicht, er wurde im ersten Wahlgang im Amt bestätigt.

(APA)

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