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Prozess um Femizid im Innviertel: Angeklagter gesteht Tat

Der Angeklagte vor Prozesstart
Der Angeklagte vor Prozesstart ©APA/VERENA LEISS
Ein 36-Jähriger hat sich am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen Mordes an seiner Ehefrau verantworten müssen. Er soll die 44-Jährige Ende März im gemeinsamen Haus im Bezirk Braunau aus Eifersucht mit einem Messer getötet haben. Die psychiatrische Gutachterin bezeichnete die Tat, die von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurde, als "klassisches Overkill-Delikt". Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Ein Urteil könnte noch am Donnerstag gesprochen werden.

Bereits eineinhalb Jahre vor der Tat habe es in der Beziehung des Paares Probleme "aufgrund des Jähzorns des Angeklagten" gegeben, sagte der Staatsanwalt. Die Frau habe deshalb über Scheidung nachgedacht. In der Tatnacht, als das Paar von einer Feier heimkam, sei es wieder einmal zu einem Streit über die bevorstehende Trennung gekommen, der in der Bluttat gipfelte.

Mehr als 30 Stich- und Schnittverletzungen

Der Angeklagte habe der Frau mit einem Messer mit 19 Zentimeter Klingenlänge mehr als 30 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, schilderte der Staatsanwalt den Tatablauf. Todesursache war inneres und äußeres Verbluten. Das Opfer sei "aus nichtigen Beweggründen auf brutalste Art aus dem Leben gerissen worden". Ein Teil der Tat und der Zeit danach wurde von einer Kamera festgehalten, die im Wohnzimmer versteckt war und mit einem Bewegungsmelder ausgestattet war.

Laut dem Angeklagten habe er die Kamera mit Wissen des Opfers - aber ohne Wissen der Kinder - installiert, um den Hund beobachten zu können. Die Vermutung einer Beisitzerin, er habe womöglich seine Familie überwachen wollen, wies er zurück. Die Tochter der Frau hatte in der Tatnacht nicht zu Hause geschlafen. Als sie am nächsten Vormittag heimkam, fand sie ihre tote Mutter, der Stiefvater sei in der Küche gelegen, schilderte sie als Zeugin. Er habe einen verwirrten Eindruck gemacht und gesagt, er wisse nicht, was geschehen sei. "Er ist kein eiskalter Mörder. Es ist ihm sehr nahe gegangen", sagte der Verteidiger, sein Mandant habe auch versucht sich selbst das Leben zu nehmen.

"Wahrscheinlich rot gesehen"

Der Angeklagte selbst bekannte sich schuldig. Es habe schon Streitigkeiten in der Beziehung gegeben, räumte er ein, aber er habe versucht, an seinem "Perfektionismus, meinem Jähzorn" zu arbeiten. Er sei aber vorher nie handgreiflich geworden, beteuerte er. In der Tatnacht sei es wieder zu einem Streit gekommen, u.a. habe ihm die Frau "eine geschmiert" und ihn angegrinst und provoziert. "Dann habe ich das Messer in der Hand gehabt", sagte er. Zu den Details blieb er dann etwas ausweichend, er könne sich nicht an alles erinnern. "Ich glaube, dass ich ihr nur Angst machen wollte", sagte er, "ich habe wahrscheinlich rot gesehen, ich weiß nicht, was mich dazu getrieben hat." Nach der Tat habe er versucht, sich das Leben zu nehmen und sich mit dem Messer verletzt. Dann sei er "zusammengebrochen" und in der Früh von seiner Stieftochter geweckt worden.

Die Aufzeichnungen der Videokamera wurden im bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal vorgespielt. Der Vorsitzende gab den Zusehern vorher die Möglichkeit, den Saal zu verlassen. Die kurzen Sequenzen zeigten, wie der Angeklagte das Messer führt, aber auch, wie er Stunden später immer wieder aufsteht, torkelt und wieder umfällt. Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter erklärte dies als "körperlichen und emotionalen Erschöpfungszustand", der nach derartigen Taten häufiger vorkomme. In ihrem Gutachten bescheinigte sie dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit.

"Du weißt ja gar nicht, was er für ein Psycho ist"

Eine Zeugin, die am Tatabend mit dem Paar im Auto von einer Feier heimgefahren war, schilderte, dass das Paar im Auto gestritten habe, es sei auch das Wort "Scheidung" gefallen. Als sie bat, die beiden mögen aufhören, habe das spätere Opfer gesagt: "Du weißt ja gar nicht, was er für ein Psycho ist. Der wollte mich schon einmal umbringen." Die Tochter der Getöteten berichtete, ihr Stiefvater sei "oft ausgezuckt", habe ihre Mutter beleidigt und "mental fertiggemacht", von Handgreiflichkeiten wisse sie aber nichts, so die junge Frau.

Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussplädoyer, dass man sich bei der Strafbemessung "im Bereich der Höchststrafe bewegen müsse", auch wenn der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft sei. Der Verteidiger bat um ein "tat- und schuldangemessenes Urteil". Nach einer Mittagspause werden sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen, ein Urteil ist am Nachmittag zu erwarten.

(S E R V I C E - In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133 sowie in Oberösterreich beim Autonomen Frauenzentrum - Frauennotruf OÖ unter 0732/602200.

Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter )

(APA)

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