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Nicolas Sarkozy: Luxus-Dinner, Haft in Paris – und die Frage nach Macrons Gnade

Sarkozy muss am Dienstag seine Haft antreten.
Sarkozy muss am Dienstag seine Haft antreten. ©AFP
Bevor der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy (70) am Dienstag seine Haftstrafe antreten muss, verbrachte er am Sonntag noch einmal einen besonderen Abend mit seiner Familie.

Gemeinsam mit Ehefrau Carla Bruni (57) und den Kindern feierte Sarkozy im Pariser Hotel Four Seasons George V., in dem sich das mit drei Michelin-Sternen ausgezeichnete Restaurant "Le Cinq" befindet.

Geburtstagsdinner vor Haftantritt

Anlass war der 14. Geburtstag seiner Tochter Giulia. Für das exklusive Dinner ließ sich die Patchworkfamilie nicht lumpen: Auf der Speisekarte des Gourmettempels stehen unter anderem Langusten für 185 Euro und Spaghetti mit Trüffel für 210 Euro. Neben Bruni und Giulia waren auch Sarkozys Söhne Jean (39) und Louis (28) sowie Brunis Sohn Aurélien Enthoven (24) anwesend.
Auf Instagram schrieb Carla Bruni: "Alles Gute zum Geburtstag an das wunderbarste aller Mädchen! Dieses Jahr ist kein einfacher Geburtstag, aber du bist so stark und tapfer."

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Abschied von der Freiheit

Heute soll Sarkozy den letzten Abend in Freiheit im Kreis seiner Liebsten verbringen. Am Dienstagmorgen um 9.30 Uhr verlässt er sein Haus im 16. Arrondissement von Paris, um sich in der Haftanstalt "La Santé" zu melden.
Dort beginnt er seine fünfjährige Haftstrafe, zu der er am 25. September wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Sarkozy geheime Gelder aus Libyen für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 angenommen hatte.

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Was Sarkozy mitnehmen darf

Zum Haftantritt darf der Ex-Präsident nur wenige persönliche Gegenstände mitbringen: zehn Fotos, drei Taschenbücher ("Der Graf von Monte Cristo", "Jésus" von Jean-Christian Petitfils) sowie einen Schal und Ohrstöpsel.
Seine Ehefrau Carla Bruni soll sich laut Vertrauten Sorgen machen, dass Sarkozy in der Haft stark abmagert. Ehemalige Insassen beschreiben das Essen im "La Santé" als "unappetitlich und mangelhaft".

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Haftbedingungen im "La Santé"-Gefängnis

Die Pariser Anstalt "La Santé" gilt als geschichtsträchtig und berüchtigt zugleich. Trotz einer Renovierung im Jahr 2019 liegt die Belegungsrate bei über 190 Prozent. Sarkozy wird in einem Hochsicherheitstrakt in Einzelhaft untergebracht, um seine Sicherheit zu gewährleisten.
Er darf zwei- bis dreimal pro Woche Besuch empfangen. Das Gefängnis beherbergte bereits bekannte Insassen wie Claude Guéant, Patrick Balkany oder den Kriminellen Jacques Mesrine.

Fakten zum Pariser Gefängnis "La Santé"

Am Dienstag muss Ex-Präsident Nicolas Sarkozy seine Haft antreten. Das traditionsreiche Gefängnis gilt als eines der berüchtigtsten Frankreichs – und zugleich als geschichtsträchtiger Ort mit prominenten Insassen.

Ort & Geschichte

Erbaut am Ende des Zweiten Kaiserreichs (19. Jh.), liegt "La Santé" im 14. Arrondissement von Paris. Das Gefängnis wurde 2019 nach einer umfassenden Renovierung wiedereröffnet.

Überbelegung

Mit einer Belegungsrate von 191 % ist "La Santé" stark überfüllt. Viele Zellen (ca. 9 m²) sind für Einzelhaft konzipiert, werden aber doppelt belegt und mit Etagenbetten ausgestattet.

️ Renovierung & Zustände

Nach einem Skandalbuch der Ärztin Véronique Vasseur (2000) über „mittelalterliche Zustände“ wurde das Gefängnis modernisiert. Trotzdem gelten Hygiene und Platzmangel weiter als Problem.

„VIP“-Quartier

Das sogenannte „Quartier Bas 4“ (QB4) beherbergt gefährdete Personen wie Politiker oder Polizisten. Trotz des Spitznamens „VIP-Quartier“ gibt es dort keine Sonderbehandlung.

⚖️ Sarkozys Unterbringung

Der Ex-Präsident wird aus Sicherheitsgründen in Einzelhaft untergebracht – getrennt vom QB4-Bereich. Besuch ist zwei- bis dreimal pro Woche erlaubt.

Berühmte Insassen

Zu den bekanntesten Häftlingen zählten Jacques Mesrine („Staatsfeind Nr. 1“), Claude Guéant, Patrick Balkany und der Widerstandskämpfer Georges Mandel.

Quelle: AFP / Gerichtsurteil vom 25. September 2025 / Recherche VOL.AT

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Rückblick auf die letzten Tage

Noch am Freitag traf Sarkozy Staatspräsident Emmanuel Macron (47) – worüber gesprochen wurde, blieb geheim.
Vergangene Woche lud Sarkozy Freunde und Wegbegleiter zu einem Abschiedscocktail in den Pavillon des Étangs ein. Er soll damals gesagt haben: "Ich bin gekommen, euch zu sagen, dass das Ende der Geschichte noch nicht geschrieben ist." Im Gefängnis will er an einem Buch über seine Erfahrungen arbeiten.

Nicolas Sarkozy mit Emmanuel Macron. ©AFP

Früheste Entlassung: 2028 möglich

Ob Sarkozy früher entlassen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem seinem Verhalten in Haft und seinem Alter. Frühestens könnte er nach zwei Dritteln der Strafe, also 2028, auf Bewährung entlassen werden. Eine elektronische Fußfessel oder Hausarrest wären mögliche Alternativen.

Analyse

Kann Emmanuel Macron Nicolas Sarkozy begnadigen?

Ja – laut Artikel 17 der französischen Verfassung kann der Präsident Einzelpersonen begnadigen. Im Fall Sarkozy wäre das juristisch möglich, politisch aber explosiv.

⚖️

Rechtliche Grundlage

  • Artikel 17 erlaubt dem Präsidenten, individuelle Begnadigungen auszusprechen.
  • Sie hebt Strafen auf oder mildert sie – die Verurteilung bleibt jedoch bestehen.
  • Das Recht gilt nur im Einzelfall und liegt vollständig im Ermessen des Präsidenten.

Politische Dimension

  • Sarkozy lehnt eine Begnadigung ab, um kein Schuldeingeständnis zu signalisieren.
  • Ein solcher Schritt wäre hoch umstritten und würde die öffentliche Meinung spalten.
  • Für Macron wäre es ein politisches Risiko – viele sähen darin einen Eingriff in die Justiz.

Präzedenzfall

  • Jacques Chirac (2004) stand unter Verdacht, wurde aber nie verurteilt.
  • Eine Begnadigung eines rechtskräftig verurteilten Ex-Präsidenten wäre historisch einmalig.
  • Macrons Entscheidung hätte Signalwirkung für Frankreichs Justiz und Demokratieverständnis.

Einordnung: Macron könnte Sarkozy begnadigen – doch der Schritt wäre juristisch heikel und politisch beispiellos. Frankreichs Präsident müsste zwischen Loyalität, Rechtsstaat und öffentlicher Meinung abwägen.

(VOL.AT)

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