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Schmuckhändler ließ Prozess erneut platzen: Festnahmeanordnung erlassen

Ein Schmuckhändler narrt die heimische Justiz.
Ein Schmuckhändler narrt die heimische Justiz. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Ein 49-jähriger Schmuckhändler sollte sich am Montag vor dem Wiener Landesgericht wegen schweren Betrugs und Veruntreuung verantworten. Er erschien erneut nicht zur Verhandlung und behauptete, an der Befreiung israelischer Geiseln durch die Hamas beteiligt zu sein. Der Richter fand dies unglaubwürdig. In Absprache mit dem Staatsanwalt wurde ein Haftbefehl erlassen.

Verteidiger Peter Philipp informierte, dass der Angeklagte am Freitag mitteilte, der Hauptverhandlung fernzubleiben. Stattdessen würden zwei Staatsschutzbeamte erscheinen, um dem Gericht zu erklären, dass der angeklagte Schmuckhändler aufgrund einer wichtigen Mission verhindert sei. Nach den Worten des Anwalts trat ein Mann vor, übergab dem Richter ein Dokument und sagte auf Englisch, er sei nur ein "Repräsentant". Das Schreiben stamme "von den Vereinten Nationen" und sollte vom Richter gelesen werden.

"Irgendwann ist Schluss": Richter fühlt sich von Schmuckhändler "papierlt"

Der Richter fühlte sich offensichtlich "papierlt", dem im Grauen Haus für seinen Langmut bekannten Juristen riss der Geduldsfaden: "Das ist der dritte Termin, wo er nicht kommt. Irgendwann ist Schluss." Nach der Festnahme des Angeklagten werde "zeitnah verhandelt", versicherte er den Verfahrensbeteiligten.

Die Staatsanwaltschaft Wien geht davon aus, dass der einschlägig wegen Betrugs vorbestrafte Angeklagte nach seiner Verurteilung zwei weitere krumme Geschäfte gedreht hat. Zum einen soll er im Oktober 2023 einen Kaufmann betrogen haben, der kurzfristig ein Darlehen in Höhe von 250.000 US-Dollar benötigte, indem er ihm die Überweisung des Betrags binnen dreier Tage versprach. Als Sicherheit überließ ihm der gerade nicht liquide Kaufmann Ohrringe mit sechs Diamanten im Wert von zumindest 500.000 Euro.

Der Kaufmann bekam weder das Darlehen noch erhielt er den übergebenen Schmuck zurück, was die Anklagebehörde als schweren Betrug qualifiziert. Der 49-Jährige bekennt sich dazu ebenso wenig schuldig wie zur Veruntreuung eines Brillanten im Wert von 125.000 Euro und eines 30.000 Euro teuren Brillantrings. Beide Schmuckstücke wurden ihm im April 2024 zur Feststellung ihres Verkehrswerts übergeben. Nachdem dies geschehen war, soll der Besitzer Anfang Mai 2024 zu seinem Entsetzen festgestellt haben, dass der Angeklagte vor der Rückgabe die Brillanten jeweils durch billigere, vergleichsweise wertlose Moissanit-Steine ausgetauscht hatte. Der 49-Jährige hat das bisher bestritten.

(APA/Red)

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