Heizkostenzuschuss 2025/26
Wie in den vergangenen Jahren wird auch für die kommende kalte Jahreszeit ein Zuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt.
Der Heizkostenzuschuss kann online von zu Hause beantragt werden. Unter www.feldkirch.at/heizkosten ist ab dem 13. Oktober 2025 das Formular für die Antragstellung hinterlegt und kann dort direkt ausgefüllt werden. Eine persönliche Antragstellung im Bürgerservice ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der Auszahlungsbetrag des Heizkostenzuschusses beträgt in diesem Jahr einmalig bis zu 250 Euro. Eine Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 50 Euro wird durch das Hilfswerk Feldkirch gewährt. Sozialhilfe-Empfänger:innen müssen den Hilfswerk-Zuschuss vor Ort im Bürgerservice gesondert beantragen.
Der Heizkostenzuschuss kann nicht in bar ausbezahlt, sondern lediglich auf das bekanntgegebene Bankkonto überwiesen werden. Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung, etc.) nachzuweisen.
Die (netto) Einkommensgrenze für den vollen Auszahlungsbetrag von 250 Euro beträgt dieses Jahr für eine alleinstehende Person 1.410 Euro. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende mit einem Kind oder sonst zwei in einem Haushalt lebende Personen gilt die Einkommensgrenze von 1.920 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 440 Euro. Zudem gibt es auch in diesem Jahr eine Einschleifregelung, mit der Personen, die bis zu 200 Euro über der Einkommensgrenze liegen, einen verminderten Heizkostenzuschuss erhalten.
Der Heizkostenzuschuss kann vom 13. Oktober 2025 bis zum 13. Februar 2026 beantragt werden. Termine für die persönliche Antragstellung können telefonisch +43 5522 304-1235 oder -1242 oder online unter www.feldkirch.at/termine vereinbart werden.
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