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"Hallo Leute, ich bin kurz weg" – UFC-Legende McGregor gesperrt

Karriereknick für McGregor
Karriereknick für McGregor ©APA/AFP/Canva
Der irische Kämpfer verpasste drei Dopingkontrollen – nun folgt die Quittung.

Conor McGregor wird für lange Zeit nicht ins Oktagon zurückkehren. Der 37-jährige UFC-Star ist von der zuständigen Anti-Doping-Agentur wegen mehrfacher Verstöße gegen die Meldepflicht für 18 Monate gesperrt worden.

Drei verpasste Tests – Sperre bis März 2026

Laut offizieller Mitteilung verpasste McGregor im Laufe des Jahres 2024 drei unangekündigte Dopingkontrollen – konkret am 13. Juni, 19. September und 20. September. In all diesen Fällen hatte er seinen Aufenthaltsort nicht korrekt angegeben, wie es die Anti-Doping-Regularien verlangen.

Diese "Whereabouts"-Regelung verpflichtet Sportlerinnen und Sportler dazu, ihren Aufenthaltsort im Voraus bekannt zu geben, damit sie jederzeit getestet werden können – auch außerhalb von Wettkämpfen. Drei Versäumnisse innerhalb von zwölf Monaten gelten im Anti-Doping-Kodex als positives Testergebnis und ziehen entsprechende Sanktionen nach sich.

Kurzes Lebenszeichen auf Instagram

McGregor selbst äußerte sich bislang nicht ausführlich zur Sperre. Auf Instagram meldete sich der Ire lediglich mit einem kurzen Post bei seinen mehr als 46 Millionen Followern. Zu einem Foto von sich schrieb er:
"Hallo Leute, ich bin kurz weg, bis bald!"
Und weiter: "Meine Liebe, unerschütterlich! Danke euch allen."

Ob und wie McGregor seine Karriere nach der Sperre fortsetzen wird, ist derzeit unklar. Mit bald 39 Jahren und einer langen Liste gesundheitlicher Rückschläge in den vergangenen Jahren stellt sich zunehmend die Frage, ob der charismatische Kämpfer überhaupt noch einmal in das Rampenlicht der UFC zurückkehren wird – oder ob das nun tatsächlich das Ende seiner aktiven Laufbahn bedeutet.

Kein positiver Test – aber trotzdem Sperre

Wichtig ist: McGregor wurde nicht positiv getestet. Die Sperre erfolgte ausschließlich wegen formaler Verstöße gegen die Meldepflicht. Das unterscheidet den Fall von jenen Athleten, bei denen verbotene Substanzen nachgewiesen wurden – die Konsequenz bleibt jedoch die gleiche: keine Wettkämpfe, kein Comeback, keine Ausnahmen.

(VOL.AT)

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